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Donnerstag, März 28, 2024
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    Kriminalisierung von psychisch Kranken in Bayern

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    Menschen mit psychischen Problemen sollen in Zukunft wie Straftäter behandelt werden können

    In Bayern wird ein Gesetzesentwurf mit dem komplizierten Namen “Bayerisches Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (BayPsych KHG) geplant. Danach ist es in Zukunft möglich, psychisch kranke Menschen zur „Gefahrenabwehr“ in Krankenhäusern zwanghaft festzusetzen, und zwar ohne dass dafür eine Straftat nötig wäre.

    Offiziell soll diese neue gesetzliche Maßnahme des “bayrischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege”(StMGP) Menschen mit psychischen Erkrankungen wie Depression oder Suizidgefährdung eine bessere Versorgung durch staatliche Hilfe gewährleisten.

    Doch nur vier Paragrafen von den insgesamt 41 Artikeln des Entwurfs behandeln „Hilfe“, während sich 35 mit der„Unterbringung“ der Kranken beschäftigen.

    Danach können in Zukunft Menschen, bei denen von irgendeiner abstrakten „Gefahr“ ausgegangen wird, unter gefängnisähnlichen Zuständen festgesetzt werden. Eine Straftat muss die erkrankte Person dafür nicht begangen haben.

    Unter diesen Bedingungen kann dann das Besuchsrecht entzogen werden, auch eine permanente Überwachung ist möglich. Bei Verdacht kann sogar zwanghaft eine Kontrolle von Körperöffnungen durchgeführt werden. Dieses Vorgehen wird von zahlreichen Medizinern und Psychiatern kritisiert.

    Erst kürzlich hat die bayrische Polizei ein neues „Polizeiaufgabengesetz“ auf den Plan gesetzt. Dies gibt der Polizei umfangreiche neue Befugnisse, wie z.B. Briefe zu öffnen, Telefone abzuhören oder Personen ohne eine vorliegende Straftat festzunehmen.

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