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Freitag, April 19, 2024
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    Neues Polizeigesetz für Sachsen geleakt

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    Wie Perspektive bereits berichtete (Link), regt sich großer Widerstand gegen das Polizeiaufgabengesetz (PAG) in Bayern. In mehreren Städten wurde und wird protestiert. Auch für Sachsen ist nun ein neues Polizeigesetz vorgesehen.

    Gleichzeitig versucht die CSU-Fraktion im Landtag den Protest gegen das PAG zu spalten und zu kriminalisieren. In einem Dringlichkeitsantrag vom 25. April 2018 (Drucksache 17/21877) weist sie darauf hin, dass alle „demokratischen Kräfte“, damit sind Grüne, SPD und FDP gemeint, nicht mit „Linksextremisten und Verfassungsfeinden“ gemeinsame Sachen machen sollen. Die Proteste gegen das neue Polizeigesetz werden unteranderem durch die Rote Hilfe OG München, Linksjugend [´solid] Landesverband Bayern oder das Münchner Bündnis gegen Krieg und Rassismus unterstützt. Die CSU definiert nun den Protest gegen das PAG als verfassungsfeindlich, obwohl gerade die neue Gesetzesnovelle den Rechtsstaat aushebelt und das härteste Polizeigesetz seit 1945 darstellt.

    Entwurf für Sachsen

    Nun wurde über das Onlineportal BuzzFeed ein Entwurf der Landesregierung Sachsen für ein neues Polizeigesetz veröffentlicht, das in weiten Teilen dem Gesetz aus Bayern in nichts nachsteht. Das Gesetz soll nun beraten und im Herbst 2018 in den Landtag eingebracht werden.

    Stärkere Bewaffnung

    Laut dem Entwurf soll es der Polizei erlaubt sein, Handgranaten und schwere Maschinengewehre zu führen. Dies soll auf Spezialeinheiten beschränkt sein, diese sind aber bereits bei normalen Demonstrationen zum Einsatz gekommen. Gleichzeitig wird über den Einsatz von nicht tödlicher Munition nachgedacht, die einen Gegner betäuben oder bewegungsunfähig machen soll.

    Höhere Überwachung

    Auf Autobahnen soll das Kennzeichen, der Ort, die Zeit und die Fahrtrichtung erfasst werden. Dreißig Kilometer vor der Grenze zu Polen und Tschechien soll ein dichteres Netz an Überwachung aufgebaut werden und ein Abgleich mit personenbezogenen Datenbanken erfolgen. Plätze und Orte sollen zu „Öffentlichen Kontrollbereichen“ erklärt werden können, in denen unter anderem eine Überwachung der Kommunikation möglich wäre. Gleichsam sind Aufenthaltsverbote und Aufenthaltsgebote von bis zu drei Monaten denkbar, die durch elektronische Fußfesseln abgesichert werden sollen. Telefongespräche sollen nicht nur abhörbar, sondern auch zu unterbrechen sein. Zusätzlich werden in dem Entwurf Standortabfragen, Bewegungsdaten und Verbindungsdaten von Mobilfunkgeräten zur Diskussion gestellt. Auch Bestandsdaten wie Name, Adresse, Kontodaten, PIN, PUK und Passwörter sollen durch die Polizei abgefragt werden dürfen.

    Keine Kennzeichnungspflicht

    Polizisten erhalten keine Kennzeichnungspflicht und müssen sich nur, „wenn es die Situation zulässt“, ausweisen. Der Entwurf sieht außerdem Bodycams für das Ordnungsamt vor, und bei möglichen Hausdurchsuchungen würde es der Polizei erlaubt sein, körperliche Untersuchungen durchzuführen und Blutproben nehmen zu können. Bei großer Gefahr für die Rechtsordnung der Bundesrepublik wäre es ebenfalls möglich, JournalistInnen, AnwältInnen und Beratungsstellen zu überwachen, was bisher verboten ist.

    Verfassungsfeindliches Polizeigesetz

    Sollte dieser Entwurf wie geplant in der zweiten Jahreshälfte 2019 in Kraft treten, so würden die Grundrechte auf Leben und körperliche Unversehrtheit, auf Freiheit und Versammlungsfreiheit eingeschränkt und das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis sowie die Freizügigkeit und die Unverletzlichkeit der Wohnung beschnitten werden. Es macht den Anschein, als wenn das Bayrische Polizeiaufgabengesetz nun die Runde durch alle Landesparlamente machen wird.

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