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Freitag, April 19, 2024
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    Bundesregierung spart jährlich 25 Milliarden bei Hartz IV

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    Regelsatz für Hartz IV-BezieherInnen wird seit Jahren heruntergerechnet

    Laut dem ARD-Magazin MONITOR wird seit Jahren ein Milliardenbetrag durch die Bundesregierung eingespart, der eigentlich an die Hartz IV-EmpfängerInnen ausgezahlt werden sollte. Grund dafür ist eine Änderung der Berechnungsgrundlage – und das schon vor Jahren.

    Denn bereits 2011 wurde die Berechnungsgrundlage für die Regelsätze geändert. Statt der unteren 20 % gelten heute nur noch die Ausgaben der unteren 15 % der Bevölkerung als Grundlage für die Berechnung des Regelsatzes für Erwachsene. Außerdem würden zahlreiche Ausgaben nachträglich nicht anerkannt und entweder ganz oder teilweise gestrichen. Dies betreffe vor allem die statistischen Ausgaben für Verkehrsmittel, Gaststätten-Besuche, Reisen, Tabak oder Alkohol. Dabei spiele es keine Rolle, ob das Geld am Ende tatsächlich dafür ausgegeben werde oder nicht, so MONITOR heute in einer Pressemitteilung.

    Der aktuelle Regelsatz für Hartz IV beträgt heute 416 Euro monatlich. Nach der alten Berechnungsmethode müsste er jedoch eigentlich bei 517 Euro liegen. Durch die Umstellung bekommt nicht nur jede/r Hartz-IV EmpfängerIn heute 155 Euro weniger pro Monat, sondern der Staat spart dadurch jedes Jahr 10 Milliarden Euro ein.

    Hinzu kommen rund 15 Milliarden Euro, die durch den, an den Hartz IV-Regelsatz gekoppelten, niedrigeren Steuerfreibetrag mehr eingenommen werden. So hat der deutsche Staat einen Steuervorteil von mehr als 25 Milliarden Euro jährlich.

    Die Bundesregierung hat in den letzten Jahren den Regelsatz für Hartz IV-Empfänger systematisch nach unten gerechnet – mit weitreichenden Folgen auch für RentnerInnen und EinkommenssteuerzahlerInnen. Nach Berechnungen des ARD-Politmagazins  spart sie damit insgesamt 25 Milliarden Euro pro Jahr.

    Eigentlich soll der Regelsatz den Empfängern wenigstens „ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben“ ermöglichen, wie es das Bundesverfassungsgericht fordert. „Das ist mit den Regelsätzen, die wir jetzt haben, mit Sicherheit nicht mehr der Fall“, kritisiert der ehemalige Vorsitzende am Landessozialgericht Hessen, Jürgen Borchert, die Höhe des Regelsatzes. Viele Sozialexperten in Deutschland sehen das genauso.

    Nach Ansicht der Bundesregierung seien das Ausgaben, die „nicht zum soziokulturellen Existenzminimum zählen oder (…) nicht anfallen“. Gegenüber MONITOR macht sie zudem eine erstaunliche Aussage: Demnach müssten nicht „alle zur Verfügung stehenden Daten vollständig verwendet werden“, die bei der Erhebung gewonnen werden. Allerdings räumt sie dazu gegenüber MONITOR ein, dass die Frage der Höhe des Regelbedarfs und des soziokulturellen Existenzminimums „nicht vorrangig eine Frage des Berechnungsverfahrens” sei, “– sie muss politisch beantwortet werden.“

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