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Freitag, März 29, 2024
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    Polizei droht linkem Musikfestival in Thüringen

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    Thüringer Polizei versucht Auftritt der linken türkischen Band „Grup Yorum“ durch martialische Drohungen mit Festnahmen, Beschlagnahmungen und Ermittlungen nach §129 StGB zu verhindern

    Am kommenden Pfingstwochenende soll zum dritten Mal das „Rebellische Musikfestival“ der sozialistischen Jugendorganisation “REBELL” im thüringischen Truckenthal stattfinden. Rund 50 Bands sollen laut Angaben der VeranstalterInnen an drei Festivaltagen auftreten.

    Bereits vor einigen Wochen forderte das thüringische Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) die VeranstalterInnen auf, eine Namensliste der auftretenden MusikerInnen, ebenso die für den Auftritt geplanten Songs und die Texte der Lieder der linken türkischen Band „Grup Yorum“ zu übermitteln. Dies haben die VeranstalterInnen strikt abgelehnt.

    Nun folgte ein Brief an den ehemaligen Vorsitzenden der MLPD, Stefan Engel, in dem die thüringische Polizei massive Drohungen gegen das Festival, die VeranstalterInnen und TeilnehmerInnen ausspricht. Hintergrund ist der Vorwurf, dass die Band „Grup Yorum“ der auch in Deutschland verbotenen türkischen revolutionären Organisation DHKP-C (Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front) nahestehen soll.

    Die thüringische Polizei sieht in dem Auftritt der Musiker eine direkte Unterstützung der DHKP-C und demnach die Voraussetzung einer Straftat nach dem Vereinsgesetz und dem deutschen Strafgesetzbuch erfüllt. Dass die Band in der Vergangenheit bereits dutzende Male in Deutschland aufgetreten ist und selbst in der Türkei bis vor kurzem noch Konzerte stattgefunden haben, scheint dabei nicht ins Gewicht zu fallen.

    In dem Brief heißt es: „Sowohl die Musiker als auch die Organisatoren sowie im Einzelfall die Veranstaltungsteilnehmer würden somit im Falle eines Auftrittes den Tatbestand einer Straftat gemäß §85 Abs. 1 Nr. 2 StGB – Verstoß gegen ein Vereinigungsverbot erfüllen.“ Sollte es zu einer Bezahlung der Musiker kommen, sieht die Polizei gar einen „Anfangsverdacht der Terrorismusfinanzierung gemäß §89c StGB und der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung gemäß §129 StGB.“

    Der Brief schließt mit der Drohung der Polizei, dass sie „alle erforderlichen Maßnahmen“ treffen werde um Straftaten zu verhindern – was nach dem Rechtsverständnis der Polizei die Verhinderung des Auftritts bedeuten würde. Zur Durchsetzung dieser Drohung kündigt die Polizei bereits schon Platzverweise, Ingewahrsamnahmen und Festnahmen an. Zudem könnten Gegenstände wie PKW, Handy, Computer und Musikgeräte zur Verhinderung des Auftritts beschlagnahmt werden. Zum gesamten Inhalt des Briefes geht es hier.

    Unterdessen ist der Unterzeichner des Briefes, Herr Dirk Löther, kein Unbekannter: Löther leitete jahrelang die Spezialeinheiten des LKA Thüringen und konnte sich bei seiner Vernehmung im Thüringer NSU-Untersuchungsausschuss aufgrund zahlreicher Gedächtnislücken nicht an wichtige Zusammenhänge erinnern, so berichten die VeranstalterInnen des Festivals.

    Zudem soll Löther verantwortlich dafür sein, dass es am 1. Mai 2015 zu einem Angriff von rund 150 Nazis auf antifaschistische Jugendliche in Saalfeld kommen konnte. Bei dem Angriff sollen sechs Menschen ins Krankenhaus geprügelt worden sein. Die Polizei unter der Führung von Löther soll diesen Angriff beobachtet haben, ohne jedoch einzugreifen, heißt es auf der Webseite der Festival-VeranstalterInnen.

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