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Dienstag, März 19, 2024
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    Rassistische Polizeigewalt gegen minderjährige Geflüchtete

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    Nach dem Übergriff der Berliner Kriminalpolizei auf eine Jugend-Wohngruppe leiden Minderjährige unter psychischen und körperlichen Folgen

    Anfang Mai waren mehrere Beamte am frühen Morgen in Berlin gewaltsam in eine teilzeitbetreute Jugendwohngruppe eingedrungen. Durch die angewandte Gewalt seitens der PolizistInnen kam es dazu, dass einer der Jugendlichen operiert und stationär behandelt werden musste, ein weiterer unbeteiligter Bewohner ist nun derart traumatisiert, dass er wieder in einer betreuten Einrichtung leben muss.

    BetreuerInnen wurden im Unklaren gelassen

    Bereits im Dezember 2017 wurde der “Kinder- und Jugendhilfeverbund” Berlin  als Träger der Einrichtung von der Berliner Kriminalpolizei informiert, dass ein Durchsuchungsbeschluss vorliege. Es ging dabei darum, Beweismittel zu finden – konkret eine Geldbörse mit Personalausweis.

    Auf die Rückfrage, ob die Vormundin des Jugendlichen anwesend sei und sein müsse, wurde die Bezugsbetreuerin im Unklaren gelassen. Es wurde ihr aber versichert, dass es sich lediglich um eine Durchsuchung des nur einen Zimmers handele, in dem der Betroffene wohnt.

    Gewaltsam Zugang zu drei Zimmern verschafft

    Tatsächlich stürmten aber die Beamten am 9. Mai schon in der Früh die Wohnung. Ohne zu klingeln oder eine Reaktion abzuwarten, traten sie die Wohnungstür ein. Der erste Jugendliche, der aufwachte, verschloss seine Tür, als er die hereingestürmenden BeamtInnen sah. Daraufhin wurde auch seine Tür gewaltsam geöffnet, er mit Schlagstöcken verprügelt und zu Boden geworfen. Als er die PolizistInnen fragte, was der Grund für die Gewaltanwendung sei, wurde ihm entgegnet, dass er selbst schuld sei, da er mit dem Beschuldigten zusammen wohne.

    Der unbegleitete Minderjährige hatte dank seiner Behandlung gerade erst in eine Einrichtung wechseln können, in der er nachts nicht betreut werden musste.  Das ist nach dem erneuten traumatischen Erlebnis für ihn jetzt nicht mehr möglich: „15 Minuten Polizeigewalt haben somit zwei Jahre Jugendhilfe und therapeutische Arbeit zerstört“, heißt es in der Pressemitteilung.

    Forderung nach Aufklärung und Schadensersatz

    Alle Bewohner der Wohnung, darunter auch der Beschuldigte, wurden während des Einsatzes misshandelt und verletzt. Zusätzlich ist es zu erheblichen Sachbeschädigungen gekommen, unter anderem, als ein Jugendlicher von BeamtInnen in einen Glasschrank geschleudert wurde. Der Träger der Einrichtung fordert nun Entschuldigung und Entschädigung für den entstanden Schaden – sowohl körperlich als auch psychisch – , ebenso sollen die Verantwortlichen für den entstandenen Sachschaden aufkommen.

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