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Freitag, März 29, 2024
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    Zweite G20-Öffentlichkeitsfahndung gestartet

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    Polizei Hamburg stellt Zwischenergebnisse der Sonderkommission „Schwarzer Block“ vor

    Fast ein Jahr nach dem Gipfel und rund sechs Monate nach der ersten Öffentlichkeitsfahndung ziehen Polizei und Staatsanwaltschaft Bilanz. Dazu haben der Hamburger Oberstaatsanwalt Michael Elsner und der Polizeipressesprecher Timo Zill heute im Hamburger Polizeipräsidium Zwischenergebnisse ihrer Ermittlungen zu den G20-Protesten vorgestellt. Dabei wurde auch eine zweite große Öffentlichkeitsfahndung eingeleitet.

    Die Hamburger Polizei geht von rund 5.000 bis 6.000 Straftätern während des G20-Gipfels in Hamburg aus. Insgesamt seien 3.200 Ermittlungsverfahren durch die Sonderkommission „Schwarzer Block“ geführt worden.

    Der Hamburger Polizei zufolge sollen mittlerweile 733 Beschuldigte identifiziert worden sein, darunter sollen sich 140 ausländische Staatsangehörige befinden. Seit April fahndet die Polizei europaweit nach 91 Personen.

    Durch die erste große Öffentlichkeitsfahndung konnten laut Polizeiangaben durch Hinweise aus der Bevölkerung 35 Verdächtige identifiziert werden. Im Dezember waren Bilder von 107 Verdächtigen veröffentlicht worden, darunter auch von Minderjährigen.

    Heute publizierte die Polizei Bilder von weiteren 101 Verdächtigen und prüft darüber hinaus die Veröffentlichung in 36 zusätzlichen Fällen. Wie bereits beim ersten Mal wird auch jetzt kein konkreter Straftat-Vorwurf formuliert, es werden lediglich die Bilder der Menschen bekannt gemacht. Oberstaatsanwalt Elsner betonte jedoch, dass den gesuchten Personen jeweils eine oder mehrere Straftaten von erheblicher Bedeutung vorgeworfen würden.

    40 Personen wurden bisher wegen verschiedener Delikte, unter anderem Plünderung, Landfriedensbruch, Brandstiftung und gefährlicher Körperverletzung im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel verurteilt. Die Strafen reichen von Geldbußen bis zu dreieinhalb Jahren Haft (Link).

    Bei den Verfahren gegen die eingesetzten Polizeibeamten hingegen kam es bisher zu keiner einzigen Verurteilung. 39 Ermittlungsverfahren wurden mangels Beweisen eingestellt.

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