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Freitag, April 19, 2024
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    Bundesnachrichtendienst darf alles überwachen

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    Bundesverwaltungsgericht weist Klage des Frankfurter Internet-Knoten-Betreibers DE-CIX ab.

    Totale Online-überwachung ist in Deutschland nicht nur real, sondern auch offiziell erlaubt. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass der deutsche Auslandsgeheimdienst „Bundesnachrichtendienst“ (BND) weiterhin Daten am Frankfurter Internetknoten abzapfen darf.

    Erst vor wenigen Tagen hatte der Betreiber des weltgrößten Internetknotens “DE-CIX” (Deutsche Commercial Internet Exchange) Klage gegen das Bundesinnenministerium eingereicht. Er wolle nicht weiter „Komplize“ im systematischen Grundrechtsbruch sein.

    Entscheidung im Schnellverfahren

    Obgleich sich Gerichtsverfahren – gerade wenn ArbeiterInnen versuchen ihre Rechte einzuklagen – normalerweise Monate bis Jahre hinziehen, ging nun alles ganz schnell. Schon am Mittwochabend entschied das Gericht: Der Betreiber DE-CIX könne verpflichtet werden, bei der „strategischen Fernmeldeüberwachung“ durch den BND mitzuwirken. Ebenfalls sei dieser berechtigt, auf Anordnung des Bundesinnenministeriums internationale Telekommunikation zu überwachen.

    Wie um zu zeigen, dass es in diesen Fragen keine weitere Diskussion gäbe, ließ das Bundesverwaltungsgericht keine Rechtsmittel gegen die Entscheidung zu.

    Wie funktioniert die Totalüberwachung?

    Die Daten werden vom BND über ein sogenanntes “Y-Stück” abgeleitet, das an die Glasfaserkabel der Internet-Knotens angeschlossen ist. Darin befindet sich ein Prisma, welches das durchgeleitete Licht bricht und in ein eigenes Glasfaserkabel des BND lenkt. Mittels des Lichts werden die Daten transportiert und der Geheimdienst erhält somit eine vollständige Daten-Kopie.

    Dies geschieht schon seit Jahren aufgrund einer Anordnung durch das Bundesinnenministerium (BMI). Für die deutsche Geheimdienstarbeit ist diese Totalüberwachung zentral: sie verschafft ihr einen Wissensvorsprung und damit eine bessere Position gegenüber verbündeten Geheimdiensten, welche die Informationen bekommen. So ist im Zuge des NSA-Skandals herausgekommen, dass der amerikanische Geheimdienst die abgesaugten Daten ebenfalls erhält.

    Beim Anzapfen werden aber nicht nur die Auslandskommunikation, sondern auch der Datenstrom innerhalb Deutschlands abgehört. Laut der Bundesdatenschutzbeauftragten, Andrea Voßhoff, weist der Filter zum Herausfiltern deutscher Kommunkation dabei jedoch “erhebliche systemische Defizite” auf. Im Klartext: der BND hört auch deutsche Kommunikation ab.

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