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Donnerstag, April 25, 2024
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    Bundesverfassungsgericht: Verbeamtete LehrerInnen dürfen nicht streiken

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    GEW spricht von “schwarzem Tag für Demokratie und Menschenrechte”

    Das Berufsbeamtentum ist seit jeher eine besondere Stütze der Stabilität des deutschen Kapitalismus. Diese Staatsbediensteten haben verschiedene Privilegien, um sie an den Staat zu binden: sie können nur schwer gekündigt werden und haben eine bessere Situation bei Rente und Krankenversicherung. Im Gegenzug dürfen sie jedoch nicht streiken.  Dagegen hatten nun vier verbeamtete Lehrer geklagt. Sie wollten wie ihre angestellten Lehrer-KollegInnen streiken dürfen, da der Streik aus ihrer Sicht ein Menschenrecht sei. In einem Grundsatzurteil hat das Bundesverfassungsgericht ihre Beschwerde nun zurückgewiesen.

    BverfG: fundamentale Grundsätze des Berufsbeamtentums in Gefahr

    In der Begründung des Urteils sagte der Präsident des Gerichts, Andreas Voßkuhle, dass ein Streikrecht für Beamte “eine Kettenreaktion in Bezug auf die Ausgestaltung des Beamtenverhältnisses” auslöse und “zöge fundamentale Grundsätze des Berufsbeamtentums in Mitleidenschaft”. Damit würden auch Regeln wie die Treuepflicht, welche die Handlungsfähigkeit des Staates in Krisenzeit gewährleisten soll, in Frage gestellt.

    LehrerInnen: Streik ist ein Menschenrecht

    Die klagenden Lehrer hatten dagegen argumentiert, das das Recht auf Streik ein Menschenrecht sei, das verbeamteten Lehrern nicht vorenthalten werden dürfe. Dies würde das Völkerrecht und das internationale Arbeitsrecht vorsehen. Außerdem sei dies üblich in allen bürgerlich-demokratischen Staaten. Das Bundesverfassungsgericht dagegen meint, dass das Vereinigungsrecht der Lehrer nicht eingeschränkt sei, da sie sich ja trotzdem einer Gewerkschaft anschließen könnten.

    GEW: “Schwarzer Tag für Demokratie und Menschenrechte“

    Die Chefin der “Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft” (GEW), Marlis Tepe, sprach von einem “Schwarzen Tag für Demokratie und Menschenrechte“. Bereits seit den 1970er kämpft die Gewerkschaft für ein Streikrecht. So hat es immer wieder Streikaufrufe der Bildungsgewerkschaft an Beamtinnen und Beamte gegeben. In den vergangenen fünf Jahren sind rund 10.000 verbeamtete Lehrkräfte in verschiedenen Bundesländern Streikaufrufen der GEW gefolgt, meist als „Warnstreik“ für einige Unterrichtsstunden.

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