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Mittwoch, April 24, 2024
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    G20: Polizei nahm Italiener wegen Sprache und Kleidung fest – rechtswidrig

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    Den Demonstranten sei laut Richter “schwerwiegendes Unrecht” widerfahren

    Eigentlich wollten sich die acht Italiener nur kurz am Rande der G20-Großdemo “Grenzenlose Solidarität” etwas zu essen holen – doch die Polizei nahm alle in Gewahrsam. Ihr Vergehen: sie hatten “szenetypische” Kleidung an und sprachen italienisch. Im Falle eines 31-Jährigen ist nun ein Urteil ergangen. Das Verhalten der Polizei sei laut Hamburger Verwaltungsgericht grob rechtswidrig gewesen. Der Demonstrant blieb 25 Stunden in Gewahrsam und bekam in der Gefangenensammelstelle “Neuland” kaum zu essen und zu trinken.

    Die Polizei hatte die Ingewahrsamnahme damit begründet, dass der Kläger schwarze Kleidung (eine schwarze Jacke und eine schwarze Bauchtasche) getragen hätte. Außerdem stütze es sich auf Erkenntnisse des Verfassungsschutzes, dass von Italienern eine Gefahr ausgehe. Dem Richter reichte das nicht. Seiner Meinung nach sei die Warnung des Geheimdienstes keine Aufforderung, alle Italiener unabhängig von möglichen Beweisen sofort in Gewahrsam zu nehmen. Des Weiteren sei die im Grundgesetz garantierte Versammlungsfreiheit deutlich höher zu bewerten. Dies gelte auch für EU-Bürger.

    Laut Gericht sei die gesamte polizeiliche Maßnahme rechtswidrig – von Beginn an bis zum Ende. Die einzige rechtmäßige Entscheidung sei die letztliche Freilassung der Gefangenen gewesen. In den weiteren sieben Fällen soll das Urteil nun schriftlich ergehen.

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