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Donnerstag, März 28, 2024
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    Hürdenlose Rasterfahndung für Europol

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    Europol setzt einheitliche Standards fest, um internationalen Zugriff auf Daten zu vereinfachen

    Die Strafverfolgungsbehörde der Europäischen Union, Europol, arbeitet an neuen Möglichkeiten, Daten der Mitgliedsstaaten für alle anderen Mitgliedsstaaten einsehbar zu machen. Bisher ist es so, dass jede Nation unterschiedliche Standards, Konventionen und Formate verwendet – für Europol ein Hindernis. Deswegen wurde testweise “QUEST” (Querying Europol Systems) eingesetzt, als Pilotprojekt, an dem sich bereits Estland, Finnland, Griechenland, Polen und Spanien beteiligen. Während diese neue Abfrage-Schnittstelle implementiert wird, das nationalen Behörden erleichtert, auf das Europol-Informationssystem zuzugreifen, plant die Europol weitere Maßnahmen.

    BKA leitet die Einführung an

    Um die Kommunikationsbarriere der unterschiedlichen Dateiformate aufzuheben, wird künftig “UMF 3″ (Universal Message Format) Einsatz finden, ein Standard, der festlegt, wie Daten auszusehen haben, wenn sie nationale Grenzen überwinden sollen. Das deutsche BKA ist mit der Aufgabe betraut worden, UMF 3  europaweit einzuführen. Abgesehen von Italien können alle Mitgliedsstaaten dabei auf die bereits vorhandenen Kommunikationsstrukturen von “SIENA” (Secure Information Exchange Network-Anwendung) zugreifen, das nationale Behörden verschlüsselt mit Europol vernetzt.

    Rasterfahndungen müssen anonymisiert werden

    Ein weiteres Projekt ist “ADEP” (Automation of Data Exchange Process) unter französischer Leitung. Das System erlaubt, mehrere Datenbanken zeitgleich und automatisiert zu durchforsten. Datenschutzrechtlich ist das bedenklich. Deshalb soll das Suchen mittels ADEP nur anonymisierte „Treffer“ anzeigen, deren Daten bei nationalen Behörden abrufbar sind.

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