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Donnerstag, März 28, 2024
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    Mindestlohn steigt auf 9,19 Euro pro Stunde

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    KapitalvertreterInnen setzen sich durch

    Vor drei Jahren wurde in Deutschland der Mindestlohn von 8,50 Euro eingeführt. Bis zu diesem Zeitpunkt haben 4 Millionen Lohnarbeiter weniger verdient. Im letzten Jahr stieg der Mindestlohn um 34 Cent und ab Januar 2019 sollen noch mal 35 Cent hinzukommen. Dies hat die Mindestlohn-Kommission am Dienstag bekanntgegeben.

    Die Mindestlohn-Kommission ist ein 9-köpfiges Gremium bestehend aus einem Vorsitzenden, jeweils drei stimmberechtigten VertreterInnen der ArbeitnehmerInnen- und ArbeitgeberInnenseite, sowie zwei wissenschaftlichen BeraterInnen ohne Stimmrecht. Von den beiden BeraterInnen vertritt Clemens Fuest neoliberale Wirtschaftspositionen und Claudia Weinkopf eher sozialdemokratische. Der bei einem Patt entscheidende Vorsitzende, Jan Zilius, war von 1990 bis 2007 Mitglied in verschiedenen Vorständen und Aufsichtsräten des RWE-Konzerns.

    Bei dem aktuellen Beschluss der Kommission hat sich die Kapital-Seite voll durchsetzen können. Mit einem einstimmigen Beschluss wurde allerdings im Vorhinein auch nicht gerechnet:

    Die Gewerkschaften und die DGB-nahe Hans Böckler-Stiftung hatten eigentlich eine deutlichere Erhöhung des Mindestlohns gefordert. Sie verwiesen auf das anhaltende Wirtschaftswachstum in Deutschland und die steigende Miet-Belastung von ArbeiterInnen im Niedriglohn-Sektor: Mittlerweile müssten 18,7% der privaten Haushalte über 40% ihres Einkommens für die Miete aufwenden. Zudem sei der Mindestlohn im Vergleich zu anderen westeuropäischen Staaten extrem niedrig. – Die VertreterInnen des Kapitals hingegen argumentierten mit den Belastungen durch die sich ausbreitenden Handelskonflikte, den steigenden Ölpreis, sinkende Auftragseingänge, sowie mit der Regierungskrise in Berlin.

    In der Abschlussbegründung der Kommission hingegen heißt es, dass es keine Gründe gäbe, andere Aspekte als die der Tarif-Entwicklung der letzten 2 Jahre für die Berechnung eines angemessenen Mindestlohns einzubeziehen.

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