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Donnerstag, März 28, 2024
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    Vorbeugegewahrsam gegen linken Aktivisten

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    Neues Polizeigesetz wird erstmals gegen AntifaschistInnen in Bayern angewendet

    Vor wenigen Wochen wurde das neue Polizeiaufgabengesetz (PAG) mit weitreichenden neuen Befugnissen und Grundrechtseingriffen beschlossen, nun sind diese erstmals gegen antifaschistische Proteste angewendet worden.

    So wurde laut einer Pressemitteilung der “Roten Hilfe”/Ortsgruppe Augsburg am 26. Juli ein Aktivist mit Verweis auf den an diesem Wochenende stattfindenden AfD-Bundesparteitag in Augsburg bis Sonntagabend in Vorbeugegewahrsam genommen. Dem Aktivisten selbst werden dabei keine Straftaten vorgeworfen. Ein Polizeisprecher gab an, dass die Sicherheitsbehörden davon ausgehen, dass der Mann vorhabe, während des Parteitags „diverse Straftaten“ zu begehen. Bei einer mit der Verhaftung einhergehenden Hausdurchsuchung habe man „Einiges gefunden, darunter Spraydosen“, so Polizeipressesprecher Thomas Rieger weiter gegenüber dem Neuen Deutschland.

    Die Festnahme des Mannes erfolgte am Dienstagabend, am Mittwoch segnete ein Amtsrichter die Maßnahme ab. Zudem wurden auch Räume der AktivistInnen „Solidarische Stadt“ in Zusammenhang mit dem AfD-Parteitag in Augsburg durchsucht und zahlreiche Gegenstände beschlagnahmt.

    Die Stadt Augsburg hat zudem gegen eine Stuttgarter Antifaschistin ein Betretungsverbot der Stadt erlassen. Die Antifaschistin sei polizeilich bekannt und würde gemeinsam mit anderen AktivistInnen Blockaden des Parteitags planen und vorbereiten. Das Augsburger Verwaltungsbericht bestätigte am Freitag im Eilverfahren die Rechtmäßigkeit des Betretungsverbots.

    Seit Donnerstag laufen in der ganzen Stadt bereits Vorkontrollen, diese sollen vor allem AutofahrerInnen betreffen.

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