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Freitag, April 19, 2024
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    Videoüberwachung soll „auffälliges Verhalten“ erkennen und melden

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    Die Technik zum automatisierten Erkennen und Melden von „auffälligem Verhalten“ soll nun am Berliner Bahnhof Südkreuz getestet werden

    Nach der ersten Testphase zur automatisierten Gesichtserkennung sollen nun weitere Tests zum Einsatz von Überwachungssoftware am Bahnhof Südkreuz folgen. Die Tests werden im Rahmen eines gemeinsamen Projekts von Bundesinnenministerium, Bundeskriminalamt, Bundespolizei und der Deutschen Bahn AG durchgeführt.

    In der zweiten Testphase sollen mit Hilfe von „intelligenten Videoanalysesystemen“ Gefahrensituationen und „abweichendes Verhalten“ automatisiert per Echtzeitanalyse aufgespürt werden. Daraufhin sollen dann Einsatzkräfte der Polizei und der Rettungsdienste alarmiert werden und eingreifen.

    In einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine schriftliche Anfrage von Alexander Ulrich (DIE LINKE) veröffentlichte die Bundesregierung nun erstmals genauere Angaben, was das Videosystem genau als „auffälliges Verhalten” einstuft (Link):

    Das BMI listet in seiner Antwort folgende Szenarien auf:

    1. „Abgestellte Gegenstände“: Durch die Systeme sollen Gegenstände erkannt werden, die im Bahnhof für einen bestimmten Zeitraum allein stehengelassen wurden. Dabei geht es sowohl um verdächtige Gegenstände wie auch um nur vergessene Taschen oder Koffer. Die Videobilder der Gegenstände sollen dann den Beobachtern automatisiert angezeigt werden.

    2. „Betreten festgelegter Bereiche“: Bestimmte Bahnhofsbereiche, etwa Gleise oder der Eingang zu einem Tunnel, werden vordefiniert. Betritt ein Mensch diesen Gefahrenbereich, soll dies automatisiert erkannt und durch die Systeme gemeldet werden.

    3. Liegende (hilfsbedürftige) Person: Liegt ein Mensch auf dem Bahnsteig oder einer Treppe, soll dies ebenfalls automatisiert erkannt,  durch die Systeme gemeldet und als Videofilm dem Beobachter aufgeschaltet werden. Damit sollen Gefahrensituationen schnell erkannt werden, bei denen eine Person z.B. gestürzt oder zusammengebrochen ist.

    4. „Personenströme/Ansammlungen“: Läuft eine größere Menschenmasse schnell auseinander oder strömen Menschen schnell zu einer bestimmten Stelle, kann das ein Anzeichen für eine Gefahrensituation sein. Die Systeme sollen dies erkennen und die Videobilder den Beobachtern automatisiert anzeigen.

    5. „Nachvollziehen der Position von einzelnen Personen/Gegenständen in Bahnhöfen“: Die Systeme sollen nach Markierung einer bestimmten Person oder eines bestimmten Gegenstandes nachvollziehen können, ob und wo sich diese Person/dieser Gegenstand im Bahnhof befindet bzw. befand. Dies soll dabei helfen, z. B. einen abgestellten Gegenstand einer Person zuordnen zu können und zu erkennen, ob diese Person sich noch und gegebenenfalls wo im Bahnhof aufhält.

    6. „Personenzählung (insb. Bahnsteigüberfüllung)“: Die ungefähre Anzahl der sich im Bahnhof und insbesondere auch auf einem Bahnsteig befindlichen Personen soll durch die Systeme erkannt werden. So soll z.B. die Gefahr einer Bahnsteigüberfüllung schnell und automatisiert erkannt werden, so dass diesbezügliche Maßnahmen frühzeitig eingeleitet werden können.

    7. „Retrograde Auswertung von Videodaten“: Es sollen die gleichen, unter 1. bis 6. genannten Funktionalitäten der Liveanalyse anhand der am Bahnhof aufgezeichneten Videodaten retrograd – also rückläufig, rückwärts – erkannt und ausgewertet werden.

    Anders als im ersten Testabschnitt wird es im zweiten wohl keine von der Videoüberwachung ausgenommenen Teile des Bahnhofs geben. Somit würden alle Menschen und ihr Verhalten im Bahnhof bereits während des Tests aufgenommen und analysiert werden.

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