`
Donnerstag, April 25, 2024
More

    “Wir dürfen uns nicht auf eine staatliche Aufklärung verlassen!”

    Teilen

    Ein Fazit zum Ende des NSU-Prozess: Für die Opfer und Hinterbliebenen steht am Ende die bittere Erkenntnis, dass dieser Staat ihnen ihre offenen Fragen nicht beantworten will. – Interview mit der Antikapitalistischen Linken München.

    Nach 5 Jahren geht der NSU-Prozess in München zu Ende. Viel Wirbel wurde um den Prozess gemacht. Wie würdet Ihr diese fünf Jahre zusammenfassen?

    Der NSU-Prozess wird zu Recht als Jahrhundert-Prozess bezeichnet. Die Länge von fünf Jahren und zwei Monaten ist für einen Gerichtsprozess außergewöhnlich, das ist länger als z.B. der Auschwitz-Prozess. Das lag zum einen daran, dass der Gerichtssenat akribisch ZeugInnen und Sachverständige vernahm, teilweise mehrfach, und Beweisstücke sichtete, wenn auch immer nur im beschränkten Rahmen der Anklage. Zum anderen wurde das Verfahren durch Ablehnungsanträge von Angeklagten gegen das Gericht, Krankheitstage von Beate Zschäpe und dem Streit mit ihren VerteidigerInnen in die Länge gezogen.

    Wir dürfen nicht vergessen: das Auffliegen bzw. die Selbstenttarnung des NSU löste 2011 eine Staatskrise aus, wie sie das politische System der Bundesrepublik selten erlebt hat. Plötzlich wurde klar, dass eine faschistische Terrororganisation 13 Jahre lang im Untergrund zehn Menschen ermorden konnte. Polizei und Geheimdienste waren über Jahre ganz nah am NSU dran, während die migrantischen Opfer und ihre Familien rassistisch kriminalisiert wurden. Dann kam heraus, dass die Verfassungsschutzämter massenhaft Akten und damit Beweismaterial vernichtet hatten. Mehrere Behördenchefs mussten zurücktreten. Schließlich versprach die Bundeskanzlerin persönlich den Hinterbliebenen vollständige Aufklärung. Ein leeres Versprechen, wie wir heute wissen.

    Für den Sicherheitsapparat war das zunächst eine riesige Blamage. Unterstützt durch parlamentarische Untersuchungsausschüsse, investigative Medienberichte und Antifa-Recherchen gab es zunächst die lautstarke Forderung, den Verfassungsschutz (VS) abzuschaffen. Am Ende ging der Verfassungsschutz aber gestärkt aus dieser Krise hervor.

    Ein Element der staatlichen Bewältigung der durch den NSU ausgelösten Staatskrise war und ist der Mammutprozess vor dem Oberlandesgericht in München: Fünf Angeklagte, ausführlichste Prüfung und Klärung, was ihnen nachgewiesen werden kann – dabei stets die Rolle der Behörden ausgeklammert – am Ende ein Urteil und entsprechende Strafen – die Botschaft lautet: Seht her, die Schuldigen sind bestraft worden, der Staat bringt alles wieder in Ordnung!
    Trotz dieser starren Inszenierung gelang es den RechtsanwältInnen der Nebenklage bis zu einem gewissen Grad, durch das akribische Durcharbeiten von hunderttausenden Seiten Akten, Stellen von Beweisanträgen und ZeugInnenbefragungen wichtige Erkenntnisse zu Tage zu fördern. Zum Beispiel zum NSU-Netzwerk, zum institutionellen Rassismus und zum Agieren von Polizei und Verfassungsschutz. Auch konnten im Prozess weitere V-Leute im Umfeld des NSU enttarnt werden. Hierbei haben auch die antifaschistischen ProzessbeobachterInnen von NSU-Watch über die Jahre sehr wichtige Arbeit geleistet. Am Ende wurden viele Beweisanträge der NebenklägerInnen zum NSU-Unterstützernetzwerk und zur Rolle des Verfassungsschutzes abgeblockt. Für die Opfer und Hinterbliebenen steht am Ende die bittere Erkenntnis, dass dieser Staat ihnen ihre offenen Fragen nicht beantworten will.

    Noch immer ist nicht alles bekannt, über die Hintergründe und Strukturen des NSU und der von ihm begangenen Morde. Aber durch viel Recherche und das Zusammensetzen von Informationen ist in den letzten Jahren Einiges ans Licht gebracht worden:

    Die Verfassungsschutz-Behörden hatten in den 1990er Jahren die Nazi-Szene mit V-Leuten durchsetzt. Die führenden faschistischen Köpfe arbeiteten damals flächendeckend als Quellen für den Verfassungsschutz. Der VS hat dabei erklärtermaßen nicht die Aufgabe, Straftaten aufzuklären, sondern staatsgefährdende Bewegungen zu beobachten – und somit unter Kontrolle zu behalten.

    Der NSU war zumindest in seiner Entstehung unter geheimdienstlicher Beobachtung und wurde von V-Leuten unterstützt. Zwischen 1998 und 2011 waren bis zu 43 Spitzel deutscher Sicherheitsbehörden im näheren und weiteren Umfeld des NSU positioniert.

    Nur ein Beispiel:

    Carsten Szczepanski berichtete als V-Mann „Piatto“ schon 1998 dem VS Thüringen von der Waffenbeschaffung für die Untergetauchten des NSU. Szczepanski bekam eine SMS das NSU-Unterstützers und Blood&Honour-Kaders Jan Werner mit dem Text „Was ist mit den Bums?“. Weil Szczepanskis Handy von der Polizei überwacht wurde, kam es zu einem nächtlichen Krisentreffen im brandenburgischen Innenministerium mit VertreterInnen der Verfassungsschutzämter Thüringen und Sachsen. Der Inhalt der Besprechung ist bis heute nicht bekannt. Der Verfassungsschutz Thüringen behauptet, Szczepanski habe sein Handy kurz vor Eingang der SMS ausgetauscht. Das ist natürlich gelogen. Aber Fakt ist: Der NSU konnte in den folgenden Jahren ungehindert morden, Bomben legen und Banken ausrauben.

    Es lässt sich auch heute noch nicht mit Fakten belegen, inwieweit und wie lange Geheimdienste und Polizeibehörden – oder nur Teile davon – die NSU-Struktur bewusst entstehen und operieren ließen. Im Glauben, die Nazis „unter Kontrolle“ zu halten? Ob irgendwann die Kontrolle entglitt oder man die Operation unter den Teppich kehren wollte, um die Verantwortlichen zu schützen? Tatsache ist: staatliche Strukturen und Behörden waren involviert.
    Die Linke darf sich daher weder auf staatliche ‚Aufklärung‘ verlassen, noch ihren Kopf in ungesicherten Verschwörungstheorien verlieren. Was wir aus den fünf Jahren NSU-Prozess nochmal klar lernen: Der Kampf gegen organisierten Faschismus muss immer auch den Kampf gegen den bürgerlichen Staat und seinen Sicherheitsapparat einschließen.

    Der Prozess verlegte sich von Anfang an auf die These, dass der NSU allein aus drei Personen bestand. Medien berichteten vor Kurzem jedoch, dass mindestens von einem Unterstützernetzwerk bestehend aus 100-200 Personen auszugehen sei. Konnte der Prozess hier Aufklärung schaffen?

    Der Prozess hat deutlich gemacht, dass der NSU aus viel mehr Personen bestanden haben muss als nur aus dem Trio Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos und den vier weiteren Angeklagten.

    Sowohl in Thüringen als auch in Chemnitz, wo das Trio von 1998 bis 2000 untergetaucht war, gab es ein dichtes UnterstützerInnennetzwerk, aus dem heraus Waffen besorgt, Wohnungen angemietet und Geld organisiert wurde. Ein weiteres Beispiel sind die Anschlagsziele, bzw. die bekannte Liste des NSU mit mehr als zehntausend ausgespähten Personen und Objekten. Schon die schiere Zahl spricht für die Zuarbeit lokaler Mitglieder oder UnterstützerInnen. Viele Geschäfte, in denen der NSU Migranten ermordete, befanden sich in abgelegenen Straßen oder waren teils von außen gar nicht als von MigrantInnen geführtes Geschäft erkennbar. Es ist viel wahrscheinlicher, dass ortskundige Nazis die Anschlagsziele ausgespäht haben, als dass Böhnhardt und Mundlos sie auf kilometerlangen Fahrten durch Deutschland entdeckten, wie die Bundesanwaltschaft behauptet. Der Kiosk des 2006 ermordeten Mehmet Kubasik in Dortmund war z.B. quasi umringt von Wohnungen von AktivistInnen der militanten Dortmunder Nazi-Szene um „SS-Siggi“, Siegfried Borchardt. Zwei weitere Beispiele aus Nürnberg: Ismail Yaşar, der in seinem Imbiss erschossen wurde, hatte einige Monate vor seinem Tod eine Auseinandersetzung mit einem Neonazi, der gemeinsam mit Uwe Mundlos und dem Angeklagten NSU-Unterstützer Ralf Wohlleben an einer Veranstaltung teilgenommen hatte. In einer ‘Pilsstube’ platzierte der NSU 1999 seine erste Bombe, eine Sprengfalle in einer Taschenlampe, und verletzte einen jungen, aus der Türkei stammenden Mann. Im Nebenhaus wohnte ein Neonazi, der auf der Kontaktliste des untergetauchten Trios stand.

    Trotzdem beharren die VerteterInnen der Generalbundesanwaltschaft weiterhin auf der Theorie des NSU-Trios mit wenigen UnterstützerInnen. Alle Fragen zum weiteren Umfeld wurden stets beantwortet mit: ‘das führe jetzt zu weit’, ‘das habe keine Bedeutung für die Klärung der Schuld der fünf Angeklagten’ und man wolle eine schnelle strafrechtliche Abarbeitung ermöglichen. Wir glauben übrigens nicht, dass die noch laufenden Ermittlungen gegen neun weitere NSU-UnterstützerInnen noch zu Anklagen und Prozessen führen werden, sondern sie werden vermutlich mit dem Argument der Verjährung eingestellt werden.
    Warum das alles? – Das alles schützt den Staat davor, dass weitere Verbindungen zu V-Leuten und dem Handeln von Polizei und Verfassungsschutz aufgedeckt werden. Die Bundesanwaltschaft versuchte mit aller Macht, die Verfassungsschutzbehörden aus dem Prozess herauszuhalten und lehnte es konsequent ab, deren Akten beizuziehen. Bundesanwalt Diemer bezeichnete in seinem Plädoyer sogar alle Fragen nach nicht verfolgten Spuren als ‘Fliegen-Gesumme’. Er behauptete, die Nebenklage-AnwältInnen hätten ihren MandantInnen verantwortungslos weitere Hintermänner ‘versprochen’. Der Staat will das Thema NSU abschließen und es gibt derzeit nicht genug gesellschaftlichen Druck, der das verhindern kann.

    Die im Prozess Angeklagten werden vermutlich zu einigen Jahren Gefängnis verurteilt werden. Damit soll ein offizielles Ende gefunden werden. In München gibt es die Initiative „Kein Schlussstrich“. Was hat es damit auf sich?

    Die Kampagne ‘Kein Schlussstrich’ wird getragen vom Bündnis gegen Naziterror und Rassismus. Der Name ist Programm – denn im Gegensatz zu den staatlichen Behörden wollen die AktivistInnen darauf hinwirken, dass es auch nach dem Urteil eben keinen Schlussstrich gibt. Keinen Schlussstrich unter die Existenz des NSU-Netzwerks. Keinen Schlussstrich unter die Machenschaften von Verfassungsschutz und Polizei und keinen Schlussstrich unter den institutionellen und gesellschaftlichen Rassismus.

    Das Bündnis wird von bis zu 200 Gruppen und Initiativen getragen. Es hat sich vor Beginn des NSU-Prozesses gegründet und den ersten Verhandlungstag mit einer Großdemonstration begleitet. Über die Jahre hat das Bündnis sich mit solidarischer Prozessbegleitung für Opfer und Angehörige engagiert und immer wieder durch Kundgebungen und Veranstaltungen auf das Verfahren aufmerksam gemacht. Auch jetzt zum Abschluss des Verfahrens ruft das Bündnis wieder zu einer Großdemonstration auf: Symbolisch am ersten Tag der Urteilsverkündung, am 11. Juli. Es werden Tausende Menschen, auch aus dem ganzen Bundesgebiet, erwartet. In vielen anderen Städten finden lokale Aktionen statt.

    In eurem Aufruf zu Protesten am Tag der Urteilsverkündung schreibt ihr über die Notwendigkeit, eigene Selbstschutz-Strukturen zu organisieren. Wie soll das aussehen?

    Wie das konkret aussehen kann, müssen wir gemeinsam herausfinden. Die Notwendigkeit wird sowohl am NSU-Komplex, als auch an den momentanen gesellschaftlichen Entwicklungen deutlich. Was uns die NSU-Morde gezeigt haben, ist, dass Staat und Verfassungsschutz grundsätzlich nicht das Ziel haben, militante faschistische Strukturen zu zerschlagen. Sie wollen sie lediglich unter Kontrolle halten.

    Die gesellschaftliche Situation hat sich seit dem Auffliegen des NSU verschärft. Wir erleben eine Welle rechter Gewalt wie seit den 1990ern nicht mehr. Alle vier Stunden wird im Durchschnitt ein Angriff auf Geflüchtete und ihre Unterkünfte verübt. Mit der AfD sitzen offene FaschistInnen wieder in deutschen Parlamenten, Nazistrukturen wachsen, jeden Tag sterben Menschen im Mittelmeer und die rechte Hetzte kann in immer größeren Teilen der Gesellschaft Fuß fassen, nicht zuletzt durch die rechte Radikalisierung der CSU. Der NSU hat gezeigt: Der bürgerliche Staat schützt nicht vor faschistischem Terror! Keine höhere Instanz wird den Rechtsruck stoppen. Wir müssen selbst organisieren, was notwendig ist!

    Konkret müssen wir uns folgende Fragen stellen: Wie schützen wir unsere Strukturen und Veranstaltungen? Wie schaffen wir Strukturen, die das Auftreten und Übergriffe organisierter Rechter abwehren oder verhindern können? Wie kann öffentlicher Raum für gesellschaftliche Gruppen sicherer gemacht werden, indem z.B. rassistische Angriffe auf Abwehr treffen? Was kann rechte HetzerInnen daran hindern oder sie davon abschrecken, ihre Hasspropaganda über Mikrofone, Internetplattformen oder auf Plakatständern zu verbreiten? Was schützt konkret gegen Abschiebungen, Internierungslager oder Grenzregimes?

    Dazu brauchen wir eine offensive antifaschistische Organisierung, die fähig ist, breite Massen zu agitieren – die Werte der Solidarität, des gemeinsamen Kampfes für eine bessere Welt und des Internationalismus hochhaltend! Nur kollektiv und organisiert können wir langfristig einen Gegenpol zum Rechtsruck schaffen. Es gibt in der Geschichte immer Situationen, in denen sich entscheidet, in welche Richtung sich die gesellschaftlichen Verhältnisse weiterentwickeln. In einer solchen Situation befinden wir uns jetzt! Daher rufen wir zum Aufbau wirksamer Selbstverteidigung gegen faschistische Gewalt, rassistische Angriffe, Hasspropaganda, Abschiebemaschinerie und Grenzregime auf! Mit allen Mitteln, die dazu notwendig sind!

    [paypal_donation_button align=”left”]

    Mehr lesen

    Perspektive Online
    direkt auf dein Handy!

    Weitere News