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Freitag, März 29, 2024
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    Beugehaft gegen CSU-Politiker?

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    Bayerische Landesregierung ignoriert Gerichtsentscheidungen zu Fahrverboten. Zwangsgelder konnten kein Einlenken bewirken, der nächste Schritt wäre die Beugehaft.

    Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung prüft der bayerische Verwaltungsgerichtshof zur Zeit, ob er „Erzwingungshaft gegen Amtsträger“ der bayerischen Landesregierung verhängen kann. Dazu soll eine entsprechende Vorabentscheidung beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingeholt werden.

    Hintergrund dieser Eskalation zwischen bayerischer Politik und Justiz ist der Streit um die Luftqualität in München. Wie in zahlreichen anderen deutschen Großstädten übersteigt auch in München die Luftbelastung mit Stickstoffdioxid seit Jahren zu häufig die festgelegten Grenzwerte. Die bayerische Politik weigert sich jedoch, seine Luftreinhaltepläne dementsprechend zu ändern und Diesel-Fahrverbote vorzubereiten.

    Bereits im vergangenen Jahr hatten das Verwaltungsgericht München und der Verwaltungsgerichtshof der Politik eine Frist zum Tätigwerden bis zum Jahresende 2017 gesetzt. Diese Frist ließen die Politiker jedoch verstreichen. Auch das daraufhin festgesetzte Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro brachte nicht den gewünschten Erfolg. Die Landesregierung bezahlte und blieb weiter bei ihrem sturen Kurs. Kein Wunder, denn das gezahlte Geld des Landes fließt sowieso wieder zurück ins bayerische Finanzministerium.

    “Allein erfolgversprechend erscheint vor diesem Hintergrund die Festsetzung von Erzwingungshaft gegen Amtsträger” zu sein, heißt es unter anderem in einem Schreiben des Verwaltungsgerichtshofs an die Landesregierung. Diese sieht der Drohung gegen die eigene Justiz gelassen entgegen: “Die Drohung mit Zwangshaft für Beamte und Politiker hat im deutschen Recht keine Rechtsgrundlage und ist daher unverständlich und absurd.” (Link)

    Trotzdem dürfte die Auseinandersetzung der amtierenden CSU-Regierung nicht passen. Der Zeitung zufolge ist der Grund denkbar schlicht: schließlich stehen am 14. Oktober Landtagswahlen in Bayern an.

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