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Mittwoch, April 24, 2024
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    CDU: Wiedereinführung der Wehrpflicht?

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    Generalsekretärin will allgemeine Dienstpflicht für Männer und Frauen über 18 Jahre

    Geht es nach führenden CDU-PolitikerInnen, soll in Deutschland schon bald wieder die Wehrpflicht gelten. Männer und Frauen über 18 müssten dann verpflichtend zur Bundeswehr – oder aber einen Ersatzdienst leisten. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet, wolle Generalsekretärin Kramp-Karrenbauer dem Vorschlag eine wichtige Rolle in der Debatte um ein neues CDU-Grundsatzprogramm zuschreiben, das die Partei im Jahr 2020 beschließen will. Als „Leitfrage“ solle das Thema bereits Ende des Jahres beschlossen werden.

    Die allgemeine Wehrpflicht ist in Deutschland seit Juli 2011 ausgesetzt. Seitdem ist die Bundeswehr eine Freiwilligenarmee, die zu einem Drittel aus Berufssoldaten und zu zwei Dritteln aus längerdienenden Zeitsoldaten besteht. Die Armee hat jedoch Probleme, genug freiwillige RekrutInnen zu finden.

    Kramp-Karrenbauer sagte der FAZ, sie rechne nicht mit einer einfachen Rückkehr zur Wehrpflicht. Bei ihrem Vorschlag gehe es um eine „allgemeine Dienstpflicht“. Unterstützung erhielt sie vom CDU-Bundestagsabgeordneten Patrick Sensburg, der selbst Oberstleutnant der Reserve ist: „Wir brauchen die Wehrpflicht, und sie soll für Männer und Frauen gelten”, sagte er der FAZ. Es solle ein verpflichtendes Jahr eines Dienstes geben, “und wer nicht zur Bundeswehr geht, kann es anderswo ableisten”.

    Der hessische CDU-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende des Reservistenverbandes der Bundeswehr, Oswin Veith, will einen zwölfmonatigen Wehrdienst für Männer und Frauen über 18, der wahlweise bei der Bundeswehr oder beim Technischen Hilfswerk, in der Pflege oder der Gesundheitsversorgung abgeleistet werden könne. Auch SPD-Politiker wie der Obmann im Verteidigungsausschuss, Fritz Felgentreu, unterstützten den Vorschlag.

    Der Wehrbeauftragte des Bundestags, Hans-Peter Bartels, sprach gegenüber dpa hingegen zwar von einer „sympathischen Idee“, sieht jedoch neben konzeptionellen Problemen bei der Organisation der Armee verfassungsrechtliche Schwierigkeiten: „Es gilt das Verbot der Zwangsarbeit.”

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