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Donnerstag, März 28, 2024
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    Elf Geflüchtete ohne Anklage in Haft

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    Bilanz des neuen bayerischen Polizeiaufgabengesetzes nach einem Jahr

    Seit dem August 2017 gilt das neue Polizeiaufgabengesetz (PAG) in Bayern. Es erlaubt unter anderem, dass Personen ohne Tatverdacht und ohne Anklage bis zu 3 Monaten eingesperrt werden können. Innerhalb des letzten Jahres wurden 11 Personen mit Hilfe des neuen Gesetzes länger als 2 Wochen in Haft genommen.

    Im Mai protestierten auch deshalb rund 40.000 DemonstrantInnen in München gegen das neue Polizeiaufgabengesetz. Sie wehrten sich gegen die neuen Befugnisse und Möglichkeiten, die der Polizei zur Verfügung gestellt werden sollen. Die Möglichkeit, Menschen ohne Straftat oder Anklagepunkt – nur mit einem Verdacht, dass die Person eine Straftat begehen könnte – einzusperren, gehört dazu. Nach 3 Monaten muss dem neuen Gesetz entsprechend ein Richter entscheiden, ob die Haft verlängert werden kann. Diese Prozedur könnte alle 3 Monate ohne Anklage fortgesetzt werden (Link).

    Das PAG konkret angewandt

    Die 11 in Gewahrsam genommenen Personen waren alle Geflüchtete. Sieben von ihnen wird Landfriedensbruch in einer Geflüchtetenunterkunft vorgeworfen und die Absicht, weitere Vergehen zu verüben, die eine Gefahr für Leib und Leben darstellen könnten. Ein Syrer wurde z.B. über 2 Monate ohne Anklage in Haft genommen: Er habe durch Suizid-Ankündigungen und Selbstverletzungen versucht, Forderungen durchzusetzen. Ihm wurde politisch motivierte Kriminalität im Bereich „religiöse Ideologie“ vorgeworfen. Zusätzlich soll er nach der Entlassung ein zweimonatiges Verbot für bestimmte Orte erhalten haben. Das Landgericht habe eine Beschwerde abgewiesen.

    Zum Teil nicht umsetzbar

    Die für diese Verfahren immer wieder angeführte “Intelligente Videoüberwachung” oder DNA-Analyse als Tatbeweise sind jedoch  gar nicht vorhanden, bzw. anwendbar, da die dafür benötigten Geräte und Maschinen in Deutschland nicht existieren. So heißt es in einer Antwort des Innenministeriums: “Die Bayerische Polizei verfügt derzeit über keine technischen Systeme, um die Rechtsgrundlage im PAG zur sogenannten intelligenten Videoüberwachung, die auf die automatisierte Erkennung von Mustern bei Gegenständen beschränkt ist, in der Praxis anzuwenden”.

    Bei der angeblich zielführenden DNA-Analyse sollen die geografische Herkunft sowie Haut-, Augen- und Haarfarbe einer Person ermittelt werden. Das Problem sei nur, dass es in Deutschland kein Labor gebe, das die Hautfarbe ermitteln könne. Die Vorhersage-Wahrscheinlichkeit für die anderen Daten lägen zwischen 70 und 94%. Dennoch meint das Ministerium, man könne auch durch Haar und Augenfarbe die Hautfarbe bestimmen. – “Wenn die Maßnahme aber nur bei Minderheiten angewendet wird, führt das zu einer Auf-Addierung von Verdachtsmomenten und Daten gegen Minderheiten”, meint hingegen Anna Lipphardt. Sie ist Professorin für Kulturwissenschaften in Freiburg (Link).

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