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Freitag, April 19, 2024
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    Flüchtlingspaten werden zur Kasse gebeten

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    Gigantisch hohe Kostenbescheide werden an ehemalige Flüchtlingspaten verschickt

    In immer mehr Städten und Kommunen in Deutschland werden Zahlungsaufforderungen der Jobcenter und Kommunen für die Erstattung von Sozialleistungen an Flüchtlinge verschickt. Die meisten der Zahlungsaufforderungen belaufen sich auf Summen zwischen 3.000 und 60.000 Euro.

    Zahlreiche Kirchengemeinden, Initiativen und Privatpersonen hatten zwischen 2013 und 2015 Verpflichtungserklärungen für den Lebensunterhalt von syrischen Geflüchteten abgegeben. Damit konnten diese legal nach Deutschland fliehen. Im Gegenzug verpflichteten sich die sogenannten Flüchtlingspaten für den Lebensunterhalt der Geflüchteten aufzukommen, bis ihr Asylverfahren abgeschlossen ist. Schätzungsweise 7.000 Menschen haben in Deutschland solche Verpflichtungserklärungen unterschrieben.

    Nun fordern die Jobcenter und Kommunen jedoch die Erstattung aller Sozialleistungen, die nach dem Abschluss der Asylverfahren angefallen sind, von den Bürgen zurück. Allein in Niedersachsen sollen 400 Verfahren gegen die jetzigen Zahlungsaufforderungen vor Gericht anhängig sein. Während die Bundesregierung daran festhält, dass die Bürgen weiter zahlen müssen, haben unter anderem die Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Hessen bisher eine andere Auffassung vertreten.

    Auch die Rechtsprechung der Gerichte ist hier vollkommen uneinheitlich. Mal werde den Bürgen, mal den Kommunen recht gegeben. Auch Gespräche zwischen Bund und Ländern konnten bisher zu keiner Verständigung über das Thema führen.

    Immerhin werden seit März keine Gelder mehr eingezogen bzw. eingetrieben, auch wenn die Behörden weiterhin neue Bescheide mit Zahlungsaufforderungen verschicken. Laut einem Sprecher des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) versuche man weiter, eine „sachgerechte Lösung“ für diesen Konflikt zu finden.

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