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Freitag, April 19, 2024
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    Umgangsverbot und Überwachung von linkem Aktivisten

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    Bayerisches Polizeiaufgabengesetz als Instrument gegen linke AktivistInnen im Einsatz

    Erneut gibt es einen öffentlichen Fall, der aufzeigt, wozu das neue bayerische Polizeiaufgabengesetz (PAG) genutzt wird. Diesmal hat es einen aktiven Gewerkschafter, Betriebsrat und linken Aktivisten getroffen.

    Laut der Wochenzeitung Unsere Zeit (UZ) begann alles mit den Protesten gegen den AfD-Landesparteitag am 9. Juni in Nürnberg. Claudio K. wurde am Ende der Demonstration von zwei Polizeigreiftrupps aus der Menge heraus festgenommen. Auf der Polizeiwache erläuterte man ihm, so die UZ weiter, dass ihm die Begehung einer schweren Körperverletzung gegen Polizisten vorgeworfen werde. Daraufhin wurde Claudio K. durch einen Beamten der Kriminalpolizei und später durch das Landeskriminalamt (LKA) vernommen. Während der Vernehmung soll ihm der Kontakt zu einem Anwalt verwehrt worden sein. Nach dem Ende der Vernehmung sei K. gegen seinen Protest erkennungsdienstlich behandelt worden, und es wurde eine DNA-Probe von ihm genommen.

    Laut UZ gebe es zahlreiche ZeugInnen, die bezeugen können, dass Claudio K. nicht an den Auseinandersetzungen mit der Polizei beteiligt gewesen sei, sondern während der ganzen Demonstration die Technik auf dem Lautsprecherwagen des Nürnberger Jugendbündnisses betreute.

    Während der Befragung durch das LKA Bayern soll K. auch über seine Mitgliedschaft in der SDAJ (Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend) und ihre Leitungsmitglieder ausgefragt worden sein. Gleichzeitig soll er bedroht worden sein, dass man wisse, dass er Betriebsrat sei, ein Kind habe und „es doch schade wäre, wenn es da Probleme gäbe“.

    Tatsächlich soll K. eine Woche nach dem Verhör einen Anruf des Jugendamtes bekommen haben, das ihm aufgrund der Ermittlungen den Umgang mit seinem Kind bis auf Weiteres verbot. Davor war das Kind alle zwei Wochen bei ihm.

    Kurz danach bekam K. dann ein Schreiben vom LKA Bayern, in dem ihm mitgeteilt wurde, dass er jetzt als gewaltbereiter Linksextremist geführt und überwacht werde. Tatsächlich halten die Schikanen gegen K seitdem an. Bei einer Anti-Pegida-Demonstration führte K. einen schwarzen Regenschirm mit sich, den die Gewerkschaft ver.di zuvor verteilt hatte. Die Polizei zog ihn aus der Demonstration heraus und stellte seine Personalien fest, da ein Regenschirm „ein gefährlicher Gegenstand“ sei. Einen Tag später, auf einer Demonstration gegen zu hohe Mieten, verfolgten ihn zwei Zivilpolizisten. Selbst als er nach der Abschlusskundgebung in einem Nürnberger Szene-Lokal etwas aß, warteten die Beamten vor dem Lokal auf ihn und begleiteten ihn im Abstand von zehn Metern zur nächsten U-Bahnstation.

    Die Nürnberger Staatsanwaltschaft lässt K.s Anwalt nicht die Akten einsehen. Auf eine Anfrage des Bayrischen Rundfunks soll die Polizei angegeben haben, dass die Ermittlungen und Maßnahmen gegen Claudio K. im Rahmen des neuen Polizeiaufgabengesetzes (PAG) stattfänden und somit rechtmäßig seien. Mit dem PAG können sogenannte Gefährder ohne richterliche Anweisung überwacht werden.

    Claudio K. selbst vermutet laut UZ, dass der Grund für die Repression gegen ihn in seiner Vergangenheit liege. Er war sieben Jahre lang in der SPD aktiv, bis er zum Nürnberger Jugendbündnis kam und in die SDAJ und DKP eintrat. Während seiner Zeit bei der SPD hatte er eine wichtige Parteifunktion inne und musste verschiedene Verschwiegenheitserklärungen zu Vorgängen und Personen unterzeichnen. Jetzt befürchte der Staatsschutz wohl, dass er sich an seine Versprechen nicht mehr halte, so die UZ.

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