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Donnerstag, April 25, 2024
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    BND vs. Medien

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    BND fordert gerichtliche Freistellung von Auskunftsanspruch für JournalistInnen

    Der Auslandsgeheimdienst Bundesnachrichtendienst (BND) will sich künftig noch weniger in die Karten schauen lassen. In einem Gerichtsverfahren mit der Zeitung Tagesspiegel fordert der Geheimdienst vor dem Bundesverwaltungsgericht, Anfragen von JournalistInnen künftig grundsätzlich ablehnen zu dürfen.

    Konkret fordern die juristischen Vertreter des Geheimdienstes, dass der BND mit einer sogenannten “Bereichsausnahme” ausgestattet werden soll. Diese soll den BND per Gerichtsurteil vom verfassungsrechtlichen Presse-Auskunftsanspruch freistellen, solange der Gesetzgeber noch nicht aktiv geworden ist, es also kein Gesetz gibt, welches konkret Presseanfragen an den Geheimdienst regelt.

    Bisher darf der BND rechtlich nur Angaben zum konkreten operativen Geschäft der Auslandsaufklärung verweigern. Dies könne jedoch von sonstigen Informationen nicht getrennt werden, argumentiert der BND jetzt in einem Schreiben an das Bundesverwaltungsgericht: „Ohne hinreichenden Schutz der Sicherheitsbelange wäre die Einrichtung eines grundsätzlich geheim agierenden Nachrichtendiensts letztlich obsolet“.

    PolitikerInnen von SPD, Grünen und Linken lehnen diesen Vorstoß des BND entschieden ab: „Wenn der BND meint, er stünde außerhalb des Rechtsstaates, hat er keine Existenzberechtigung mehr.“, so die Linken-Abgeordnete Martina Renner. Auch der Deutsche Journalisten-Verband drängt darauf, an dem Auskunftsanspruch festzuhalten: „Der Bundesnachrichtendienst steht nicht außerhalb des Gesetzes. Deshalb ist er auskunftspflichtig gegenüber Journalisten, wenn sie sich mit Recherchefragen an den BND wenden“, sagte der Vorsitzende Frank Überall.

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