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Freitag, März 29, 2024
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    “Teilhabegelder” ermöglichen kaum einem Kind Teilhabe

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    Die Fördergelder sollen den sozialen Ausschluss finanziell benachteiligter Kinder abwehren – nur 15% der Bedürftigen erhalten sie

    Kinder, deren Eltern Hartz IV beziehen, sind im Bildungssystem mehrfach benachteiligt: Neben einem Stigma, das möglicherweise schon kleinste Schulkinder zu spüren bekommen, ist ihnen durch finanzielle Hürden oft auch die Teilnahme an Schul- und Freizeitangeboten verwehrt.

    Dieses Problem will die “Teilhabeleistung” angehen. Rund zehn Euro sollen Kinder einkommensschwacher Familien zusätzlich bekommen, um damit Sportvereine oder Musikschulen zu bezahlen. Manch einer mag sich jetzt wundern, wie weit Kinder im Sportverein mit zehn Euro monatlich kommen sollen, doch es geht noch weiter: Der “Paritätische Gesamtverband” veröffentlichte, dass nur etwa 15% der bezugsberechtigten Kinder auch tatsächlich Teilhabeförderung ausgezahlt bekommen.

    Bürokratische Hürden

    Erst seit dem Jahr 2011 gibt es die Förderung von Teilhabe überhaupt. Denn in diesem Jahr hatte das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass im Hartz IV-Budget tatsächlich nicht ausreichend Geld vorhanden ist, um Kindern und SchülerInnen eine Teilnahme an Freizeitangeboten zu ermöglichen. Demnach sollen Kinder bis ins Alter von 15 Jahren Zugang zur Teilhabeförderung bekommen.

    Tatsächlich kritisiert der Paritätische Gesamtverband aber “niederschmetternd geringe” Quoten von bewilligten Anträgen. Bürokratische Hürden seien ein ausschlaggebender Grund dafür, dass bisher kaum Kinder von den Fördergelder profitierten.

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