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Donnerstag, April 18, 2024
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    U-Haft für österreichischen Journalisten

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    Richter bestätigt Haftbefehl gegen Max Zirngast.

    Am 20. September war es endlich soweit. Max Zirngast und die mit ihm zusammen am Morgen des 11. September durch eine Antiterroreinheit der türkischen Polizei Verhafteten werden zu ihrer offiziellen Anhörung zu der zuständigen Staatsanwaltschaft in Ankara gebracht und im Laufe des Tages dem Untersuchungsrichter vorgeführt (Link).

    Allen vieren wird zur Last gelegt, dass sie angebliche Mitglieder einer Organisation Namens TKP/Kivilcim sein sollen. Diese soll eine illegale Kommunistische Partei sein, in den Augen der türkischen Behörden demnach eine Terrororganisation. Max Zirngast solle sogar der „Ankara Verantwortliche der TKP/K“ sein. Alle vier lehnen die Verdächtigungen ab.

    Tatsächlich gibt es keine Organisation mit diesem Namen auf den offiziellen Listen der Terrororganisationen in der Türkei. Ja ganz im Gegenteil, legte Zirngast Anwalt dem Richter sogar zwei Beschlüsse des Gerichts für Schwerverbrechen in Adana aus dem Jahre 2015 und einen Beschluss des 12. Gerichts für Schwerverbrechen in Ankara aus dem Jahre 2012 vor, die beide Bestätigen, dass es „eine Organisation namens TKP/Kivilcim nicht gibt“.

    Daraufhin fragte der Richter Zirngast ob er „Verbindungen zu Terrororganisationen wie der DHKP/C, MLKP, THKO, PKK und anderen“ unterhalte. Zirngast verneint. Er sei Sozialist und verteidige daher universelle Werte. Zu den Vorwürfen der Behörden, dass er „viele linke Bücher“ besäße sagte Zirngast:

    „Zwischen all den linken Publikationen bei mir zu Hause befinden sich im Übrigen auch viele Publikationen, die eher rechter Ideologie zuzuordnen sind. Man kann sogar Literatur und Kunst finden. Ich bin ein Forscher. Bei mir zu Hause gibt es an die 300 Bücher und andere Publikationen. In meiner Wohnung in Österreich gibt es nochmal doppelt so viele Bücher. Aber die Polizei hat nur Bücher mit Bezug zu linker Ideologie mitgenommen.“ (Link)

    Der Richter verhängte gegen Zirngast und zwei weitere AktivistInnen Untersuchungshaft. Begründet wurde dies damit, dass die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen seien, es einen starken Verdacht gegen sie gäbe und hohe Fluchtgefahr bestehen würde.

    Wie in der Türkei üblich, dürfte sich jetzt ein Monate langer Zeitraum der Untersuchungshaft anschließen, bis es zur Vorlage einer Anklageschrift und einem ersten Prozesstermin kommt.

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