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Freitag, April 19, 2024
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    V-Leute und AgentInnen haben bald Terror-Lizenz

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    Bundesregierung plant Geheimdienst-Reform

    Hitlergruß, Beleidigung, Körperverletzung, Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung – in Zukunft straffrei für Spitzel und Geheimdienst-Agenten. Das sieht eine Neuregelung des Bundesverfasssungsschutzgesetzes vor.

    Staatliche Lizenz, ein Terrorist zu sein

    Politische Bewegungen werden durch Geheimdienste gezielt infiltriert und gesteuert. Dafür bedienen sie sich sowohl angeworbener Spitzel („V-Leute“) als auch eigener AgentInnen, die eingeschleust werden. Für Straftaten, die diese dann „im Einsatz“ verübten, wurden sie bisher – zumindest offiziell – bestraft. Ihre Tätigkeit für den Staat konnte höchstens strafmildernd ausgelegt werden. Unter der Hand wurden viele Verfahren dennoch oftmals eingestellt.

    Das soll nun ganz legal so gehandhabt werden. So plant die Bundesregierung eine Reform des Verfassungsschutzes, bei der die Befugnisse für V-Leute und AgentInnen des Inlandsgeheimdienstes „Bundesamt für Verfassungsschutz“ (BFV) sowie des Auslandsgeheimdienstes „Bundesnachrichtendienst“ (BND) Strafttaten begehen dürfen, ohne dafür bestraft zu werden.

    Darunter fallen zum einen „szenetypische“ Strafttaten wie ein Verstoß gegen das Vermummungsverbot, das Zeigen eines Hitler-Grußes oder aber das Zeigen einer Flagge des „Islamischen Staats“. Doch auch Körperverletzung, Beleidigung und Sachbeschädigung sollen erlaubt sein, sollten sie maximal mit einer Freiheitsstrafe unter einem Jahr bestraft werden. Auch machen sich V-Leute und AgentInnen in Zukunft nicht mehr strafbar, wenn sie Mitglied einer kriminellen und terroristischen Vereinigung sind und diese Mitgliedschaft im Verbotsfall fortsetzen.

    Gesetz für Provokateure

    Die Neuregelungen ermöglichen zum einen nun auch amtlich den massenhaften Einsatz von „agents provocateurs“. Damit sind Agenten oder Spitzel gemeint, die versuchen, politische Bewegungen zu gewalttätigen Aktionen anzustacheln – oder aber als Erste einen Stein aus einer Demonstration heraus werfen. In Zukunft können sie dies auch offiziell straffrei machen.

    Zum anderen wird damit den bisherigen Spitzeln eine noch größere Bewegungsfreiheit ermöglicht: sie dürfen nun mit staatlicher Lizenz Strafttaten begehen. Geheimdiensten wird es deshalb in Zukunft leichter fallen, mögliche V-Leute anzuwerben, und wahrscheinlich werden sie auch noch mehr Gebrauch davon machen.

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