Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat am Dienstag entschieden, dass die Polizei grundsätzlich keine Fotos von Demonstrationen zum Zweck der Öffentlichkeitsarbeit machen darf.
Dem Verfahren war eine Klage von zwei Antifaschisten vorausgegangen. Die beiden Aktivisten des antifaschistischen Bündnisses „Essen stellt sich quer!“ hatten Anfang des Jahres eine Gegendemonstration zu einer rechten Kundgebung in Essen-Steele organisiert.
Die Polizei war mit hunderten Beamten präsent, darunter auch Mitarbeiter der Social Media-Abteilung. Diese fotografierten die Gegendemonstration und stellten sie auf den Twitter-Account der Polizei Essen. Auf dem Foto waren auch die beiden nun klagenden Antifaschisten zu sehen.
In dem Gerichtsverfahren gaben die Richter der Klage in vollem Umfang recht. Der Polizei sei es demnach weder gestattet, Fotos von DemonstrationsteilnehmerInnen zu veröffentlichen, noch sie anzufertigen. Vielmehr sei es sogar schon rechtswidrig, überhaupt wahrnehmbar auf einer Demo zu fotografieren.
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen urteilt: Fotos der @polizei_nrw_e von Versammlung rechtswidrig und betont, dass auch Weste mit "Social-Media-Team" daran nichts ändern würde. @EssenQuer
— Jasper Prigge (@JasperPrigge) October 23, 2018
An die Polizei gerichtet soll einer der Richter während der Verhandlung klar gesagt haben: „Öffentlichkeitsarbeit, wie Sie sie betreiben, ist mit Artikel 8 des Grundgesetzes nicht kompatibel“, so berichtet das Neue Deutschland.
Die Richter verwiesen auch auf entsprechende Urteile des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen und des Bundesverfassungsgerichts, in denen deutlich festgestellt wurde, dass Polizeikameras die Versammlungsfreiheit behindern und angreifen können. Allein die Präsenz von Kameras könne auf DemonstrationsteilnehmerInnen abschreckend und einschüchternd wirken.
Das Urteil kann Signalwirkung für die Öffentlichkeitsarbeit der Polizei im gesamten Bundesgebiet haben, entwickelt sich diese doch immer mehr zu einem eigenen politischen Akteur.
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