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    Polizeigewalt ohne Konsequenzen

    Beinahe alle überprüften Einsätze während dem G20 Gipfel 2017 sollen „rechtmäßig“ sein

    Während der Proteste gegen den G20-Gipfel in Hamburg 2017 ging ein Bild um die Welt: Die Künstlerin Fiona O. klettert am 7. Juli auf einen Räumpanzer der Polizei und verhinderte somit das Vorrücken mehrerer Einsatzhundertschaften.

    Mehrere hessische Beamte besprühten sie daraufhin gleichzeitig mit Pfefferspray und zwangen sie somit zur Aufgabe (Link). Auf Bild- und Videoaufnahmen ist sie an ihrer roten Hose, blauem Shirt und weißen Schuhen deutlich zu erkennen. Die Beamten wurden im Nachhinein von jeder Schuld freigesprochen, da sie völlig rechtmäßig gehandelt hätten.  Zu diesem Schluss kamen drei unabhängig voneinander ermittelnde Staatsanwälte und stellten somit die Verfahren Anfang diesen Jahres ein. Zuvor gingen drei Anzeigen gegen die eingesetzten Beamten ein.

    Kein Beamter wird strafrechtlich verfolgt

    Bis März 2018 wurden gegen 118 Polizeibeamte Ermittlungen der Staatsanwaltschaft eingeleitet, aber daraus sind bis heute keine Anklagen oder Strafbefehle hervorgegangen – ganz im Gegenteil zu den Ermittlungen gegen die Protestierenden, wie Perspektive Online ausführlich berichtete (Link, Link, Link). Die Staatsanwaltschaften handeln hier getreu ihrer politischen Linie: Wo es hier keine Polizeigewalt geben darf, gibt es dort auch keine!

    Auch eine – von BeobachterInnen von Polizeieinsätzen immer wieder geforderte – unabhängige Beschwerdestelle mit Ermittlungsbefugnissen, die nicht auf die Kooperation der Polizei angewiesen wäre, gibt es bisher in keinem Bundesland in Deutschland. In Rheinland-Pfalz und Berlin sollen zukünftig sogenannte parlamentarisch Polizeibeauftragte eine solche Funktion übernehmen (Link).

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