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    Schon wieder neues Polizeigesetz für Baden-Württemberg?

    Kein Jahr ist es her, dass in Baden-Württemberg das Polizeigesetz überarbeitet und die Polizei mit weitreichenden neuen Befugnissen ausgestattet wurde. Nun soll das Gesetz erneut ausgeweitet werden.

    Selbst in der baden-württembergischen Landesregierung aus CDU und Grünen ist der Vorstoß umstritten, doch Innenminister Thomas Strobl (CDU) will erneut das Polizeigesetz im Land verschärfen. Offiziell soll dies natürlich wegen der weiterhin hohen Terrorgefahr sein, in der Praxis betreffen die angedachten Maßnahmen und Befugnisse aber viel mehr Bereiche und sind nicht auf Antiterror-Einsätze beschränkt.

    „Ich bitte um Verständnis, dass ich angesichts der Terrorlage, die wir nach wie vor haben, verfassungsrechtliche Spielräume auslote“, so Strobl zu seinem Vorschlag (Link).

    Die neuerliche Gesetzesnovelle umfasst rund 150 Seiten. Darin enthalten sind unter anderem der „verdeckte Eingriff in informationstechnische Systeme“, bei der die Polizei mit einer Spionagesoftware Computer oder Handys ausspäht. Ebenso soll der Einsatz von sogenannten Bodycams zukünftig auch in Privaträumen zulässig sein. Auch ist geplant, dass die Polizei „bei Großveranstaltungen, die ein besonderes Gefährdungsrisiko aufweisen“, Jede/n ohne Verdacht durchsuchen darf. Hinzu kommt die sogenannte „Gefährderhaft“, welche ein Richter vorbeugend nicht nur gegen Terror-Verdächtige, sondern „in besonderen Einzelfällen als ultima ratio zur Abwehr einer konkreten Gefahr für hochrangige Rechtsgüter“ verhängen darf.

    Geplant ist weiter eine Rechtsgrundlage für verdachtsunabhängige Personenkontrollen im Rahmen der sogenannten Schleierfahndung im Grenzgebiet bis zu einer Tiefe von 30 Kilometern. Hier soll es vor allem um die „Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität“ gehen (Link).

    Die zusätzlichen Befugnisse sollen nun eingeführt werden, obwohl es bisher keinerlei Auswertung der erst vor einem Jahr installierten erweiterten Rechte der Polizei gibt. Manche dieser Berechtigungen kann die Polizei technisch sogar bis heute noch gar nicht umsetzen. So fehlt etwa zum bisher bereits erlaubten Mitlesen von elektronischer Kommunikation die technische Möglichkeit.

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