Die AfD beauftragte den Staatsrechtler Dietrich Murswieck, der schon als Redner bei Veranstaltungen der faschistischen Partei auftrat, ein Gutachten zu erstellen, welches das Thema einer möglichen Beobachtung durch den Verfassungsschutz behandelt. Demnach könnte die Mitgliedschaft in der AfD für BeamtInnen ein Problem werden. Würde der Verfassungsschutz die AfD beobachten, so empfiehlt Murswiek den SoldatInnen, PolizistInnen, BeamtInnen oder Angestellten im öffentlichen Dienst, sich entschieden von verfassungsfeindlichen Kräften in der Partei abzugrenzen und sich für ein verfassungsmäßiges Vorgehen in der Partei stark zu machen. Rassistische, nationalistische, menschenverachtende Beiträge von AfD-Funktionären würden als Meinung und Aussage der Partei gesehen, wenn sich die Führung nicht davon abgrenze.
Sollten Beamte sich nicht distanzieren, so könnten sie ihre Verfassungstreue verletzen. Und wer seine Verfassungstreue verletzt, muss mit Disziplinarmaßnahmen und im härtesten Fall mit der Entlassung aus dem Beamtenstatus rechnen.
Wann ist eine Partei „extremistisch“?
Um eine Beobachtung von Parteien durchzusetzen, gibt es hohe gesetzliche Hürden. Das Anzweifeln der Gewaltenteilung oder der Unabhängigkeit der Gerichte kann zu einer solchen Beobachtung führen. Es muss tatsächlich gegen die „freiheitlich-demokratische Grundordnung“ vorgegangen werden, damit der Verfassungsschutz eine Partei als extremistisch einstuft. Eine Verfassungswidrigkeit aber darf nur das Bundesverfassungsgericht entscheiden.
Sollte die AfD also vom Verfassungsschutz beobachtet werden, so warnt das Gutachten, dass BeamtInnen in Erklärungsnot kommen könnten, wie sie gleichzeitig verfassungskonform und Mitglied der AfD sein können.