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Donnerstag, April 18, 2024
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    Innenministerium: Verwirrung um schärfere Abschieberegeln

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    Ein interner Fünf-Punkte-Plan des Ministeriums beinhaltet laut Bild am Sonntag eine nächtliche Meldepflicht für Geflüchtete sowie personenunabhängige Abschiebeplätze in Flugzeugen. Ein Ministeriumssprecher dementiert.

    War es eine Zeitungsente, ein Testballon oder ist es tatsächlich der Plan des Innenministeriums? Laut Bild am Sonntag plant das Ministerium ein neues Maßnahmenpaket, das die Zahl der Abschiebungen aus Deutschland erhöhen soll.

    Ein entsprechendes Dokument, aus dem die Zeitung zitiert, sehe unter anderem die Einführung einer nächtlichen Meldepflicht vor: Ausreisepflichtige MigrantInnen müssten sich in Gemeinschaftsunterkünften künftig abmelden, wenn sie ihre Unterkünfte zwischen Mitternacht und sechs Uhr morgens verlassen wollen. Werde gegen diese Regel verstoßen, solle Haft angeordnet werden können. Diese „Nachtzeitverfügung“ werde in Hessen und Niedersachsen sogar bereits angewandt.

    Das Innenministerium schlägt der Zeitung zufolge außerdem vor, dass MigrantInnen in Aufnahme- und Rückführungszentren ihre Post in Zukunft nur noch mit einer Chipkarte abholen dürfen. Mit dieser könne der Erhalt von Abschiebebescheiden registriert werden.

    Zudem würden Vereinbarungen mit Fluggesellschaften angestrebt, um die Zahl der Plätze für Abschiebungen zu erhöhen: Flugtickets zu diesem Zweck sollten in Zukunft ohne konkrete Personenzuordnung als “No-name-Buchung” getätigt werden. Tauche ein Flüchtling vor seiner Abschiebung unter, könnte mit dieser Regelung stattdessen ein anderer an seiner Stelle mit dem entsprechenden Flug abgeschoben werden.

    Schließlich sollen in Gemeinschaftsunterkünften und “AnkERzentren” Ärzte fest angestellt werden, anstatt wie bisher nur tageweise dort zu arbeiten. Dies solle die schnellere Überprüfung der „Reisefähigkeit“ abgelehnter AsylbewerberInnen gewährleisten.

    Ein Ministeriumssprecher hat den BamS-Bericht gegenüber der Deutschen Presse-Agentur inzwischen dementiert. Ein solches Dokument sei im Innenministerium demnach nicht bekannt. Tatsächlich sei aber ein Gesetzentwurf in Arbeit, der Regelungen zu Ausreisepflichten und zur Durchsetzung von Abschiebungen enthalte. Dieser werde „in Kürze“ der Öffentlichkeit vorgestellt.

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