Vor knapp vierzehn Jahren verstarb Oury Jalloh in einer Zelle der Polizeidirektion Dessau. Bis heute hält die Justiz an der Selbstentzündungsthese fest und sieht die Fortführung der Ermittlungen als nicht notwendig an.
Oury Jalloh (Link) kam aus Sierra Leone und starb nach einer Personenkontrolle in einer Gefängniszelle der Dessauer Polizei. Bis heute sind die genauen Umstände seines Todes nicht geklärt und seine Angehörigen sowie verschiedene antirassistische Initiativen fordern allumfassende Aufklärung. Nun hat der Generalstaatsanwalt eine Wiederaufnahme des im vergangenen Jahr beendeten Verfahrens abgelehnt (Link).
Der Chef der Ermittlungsbehörde Naumburg an der Saale teilte mit, dass die Beschwerde der Hinterbliebenen Jallohs gegen die Verfahrenseinstellung der Staatsanwaltschaft Halle vom 12. Oktober 2017 unbegründet sei. Laut seiner Aussage bestehe kein Tatverdacht gegen die vor Ort tätigen Polizeibeamten. Auch die Mittäterschaft Dritter könne zweifelsfrei ausgeschlossen werden.
These der Selbstentzündung bleibt bestehen
Die Generalstaatsanwaltschaft argumentiert, dass nicht bewiesen werden könne, dass Polizeibeamte oder Dritte an dem Brand beteiligt gewesen seien. Auch sei nicht auszuschließen, dass Jalloh die feuerfeste Matratze selbst entzündet habe. Da ein Mordkomplott gegen Jalloh für nicht durchführbar gehalten werde, komme auch institutioneller Rassismus nicht in Frage und sei aus der Luft gegriffen.
Für die Angehörigen ist die Beendigung des Verfahrens ein Skandal. Initiativen und eine unabhängige Untersuchungskommission werden an der Aufklärung weiterarbeiten, auch wenn die Justiz in Sachsen-Anhalt nicht daran interessiert zu sein scheint (Link).
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