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Freitag, April 19, 2024
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    Bundesregierung beschließt ein mittelfristiges “Gute-Kita-Gesetz”

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    Unter Kritik der Opposition verabschiedete die Bundesregierung das Gesetz “Gute Kita”. Damit stellt der Bund mehr als 5 Milliarden Euro zur Verfügung – Kitas selbst hingegen fordern gesetzliche Betreuungsschüssel.

    Mit dem neuen Gesetz sollen immerhin 280.000 einkommensschwache Familien von den Beiträgen für die Kinderbetreung befreit werden. Auch ansonsten soll die Art und Weise, wie Beiträge erhoben werden, an das Einkommen der Eltern angepasst werden. Was die Länder weitergehend mit dem ihnen zur Verfügung gestellten Budget umsetzen, bleibt ihnen weitestgehend selbst überlassen. Angedacht sind ergänzende pädagogische Angebote und längere Öffnungszeiten.

    Kritik der Oppositionen & Kitas

    Sowohl die FDP, die Grünen als auch die Partei die Linke kritisierten an dem Gesetz, dass die Maßnahmne zunächst nur bis zum Jahr 2022 laufen sollen. Für die Zeit danach hat sich die Bundesregierung noch nicht festgelegt. Und eben das war den Oppositionsparteien zu vage, wobei die FDP auch die Finanzierung in Frage stellte.

    https://twitter.com/search?q=%23gutekitagesetz&src=typd

    Was hingegen vor allem von den Kitas selbst gefordert wurde, war Beitragsfreiheit – und diese wird nun nicht mehr verhandelt. Auch forderten die BertreuerInnen ein verbindliches Limit, wie viele Kinder eine Person maximal betreuen darf – doch Qualitätsstandards setzt das Gute-Kita-Gesetz nicht.

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