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Donnerstag, April 25, 2024
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    258 Menschen starben bei Fabrikbrand – doch KiK muss kein Schmerzensgeld zahlen

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    Im September 2012 kam es zu einem verheerenden Brand in einer Textilfabrik in Pakistan, 258 Menschen kamen dabei ums Leben. Die Fabrik produzierte vor allem für das deutsche Textil-Unternehmen „KiK“. Doch eine Klage auf Schmerzensgeld wurde nun von einem deutschen Gericht zurückgewiesen. Menschenrechtsorganisationen sprechen von „gravierenden Lücken im deutschen Rechtssystem“.

    Ein Überlebender und drei Hinterbliebende hatten vor dem Dortmunder Landgericht gegen den Textil-Konzern geklagt. Sie warfen ihm vor, sich nicht genug um die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften vor Ort gekümmert zu haben. KiK bestritt dies.

    Das Gericht hat nun die Klage gegen KiK abgewiesen. Laut pakistanischem Recht seien die Vorwürfe gegen KiK verjährt, danach müsse jedoch geurteilt werden. Das Gericht folgt damit einem britischen Sachverständigen, der zuvor mit der Prüfung der pakistanischen Rechtslage beauftragt worden war.

    Die Entwicklungsorganisationen Brot für die Welt, Germanwatch und MISEREOR sowie das CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung, hatten den Fall begleitet. Das Urteil zeigt für sie gravierende Lücken im deutschen Rechtssystem und ist ein klarer Handlungsauftrag an die Politik.

    “Die gesetzlichen Grundlagen in Deutschland sind unzureichend, um deutsche Unternehmen bei Menschen- und Arbeitsrechtsverstößen im Ausland zur Verantwortung zu ziehen. Das zeigt die Abweisung der Klage leider sehr deutlich”, sagt Heike Drillisch, Koordinatorin des CorA-Netzwerks. “Wir brauchen dringend ein Gesetz, das die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht von Unternehmen und entsprechende Haftung klar regelt.”

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