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Donnerstag, April 18, 2024
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    Anzeige gegen Ursula von der Leyen

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    Die Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen steht unter Verdacht, beim Einsatz von Beratern für ihr Ministerium rechtswidrig gehandelt zu haben. Neben immensen Ausgaben aus Töpfen, die für einen anderen Zweck bestimmt waren, steht nun eine Anzeige wegen “vorsätzlich verursachter Scheinselbstständigkeit” im Raum.

    Im September letzten Jahres gab es die ersten Nachrichten und Berichte darüber, dass die Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen beim Einsatz von Beratern in ihrem Ministerium rechtswidrig gehandelt habe. Zu der Zeit ging es um eine Summe von 8 Millionen Euro, für die der Bundesrechnungshof feststellte, dass sie nicht zweckgemäß eingesetzt worden waren. Im Verteidigungsministerium wurde das Geld nämlich zur Beratung für das IT-Projekt “CIT Quadrat” verwandt, obwohl es an einen anderen Zweck gebunden war. Auch wurden Berater eingesetzt, die einen auffällig hohen Tagessatz erhielten und ebenfalls nicht den Kriterien des Topfes entsprachen.

    Chaos in der “Berater-Armee”

    Den Spiegel verleitete der intensive Einsatz von Beratern im Verteidigungsministerium dazu, von einer regelrechten “Berater-Armee” zu sprechen. Rund 150 Millionen Euro jährlich wurden ausschließlich für externe Berater gezahlt.

    Dabei sorgt nicht nur die hohe Summe an sich für Aufsehen. Der Bundesrechnungshof (BRH) stellte weitergehend fest, dass die Notwendigkeit der Beratungen “nicht nachgewiesen” wurde. Ebenfalls werde nicht ausreichend klar, warum bestimmte Berater ausgewählt wurden. So seien die Verträge “häufig freihändig ohne Wettbewerb” vergeben worden, die Begründung der Auswahl sei “nicht immer überzeugend”. “In über 80 Prozent der betrachteten Fälle hat die Bundeswehr den Bedarf für die Beauftragung externer Leistungen nicht nachgewiesen”, hieß es im Bericht des BRH.

    Anzeige gegen von der Leyen

    Aus dieser Zeit stammt auch die Anzeige gegen die Bundesverteidigungsministerin. Es wird ermittelt, ob es einen Verdacht auf “vorsätzlich verursachte Scheinselbstständigkeit” gibt. Das würde bedeuten, dass das Ministerium beispielsweise Berater als Selbstständige engagiert hat, diese aber nur den einen Auftraggeber, also das Ministerium, hatten. Kann Arbeitgebern solch ein Vorsatz nachgewiesen werden, so können sie dafür juristisch belangt werden.

    Die Anzeige hat unmittelbare Konsequenzen: Bereits jetzt wurden einige Berater, die schon lange für das Ministerium arbeiten, vom Ministerium bei der Rentenversicherung gemeldet.

    Was die Auswahl der Berater betrifft, gibt es laut Spiegel Gerüchte um Netzwerke von Freunden und Bekannten, die untereinander Aufträge vermittelt und vergeben haben sollen.

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