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Samstag, April 27, 2024
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    KPD: Verboten oder nicht? Oder doch?

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    Die Absurdität des KPD-Verbots und die heutigen Auswirkungen. – Ein Kommentar von Kevin Hoffmann

    Nachdem es zur Zeit der Weimarer Republik und des deutschen Faschismus immer wieder zum Verbot der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) gekommen war, ist sie seit dem 17. August 1956 in der Bundesrepublik verboten. Oder doch nicht?

    Ja, so einfach diese Frage ist – ihre Beantwortung ist es dann in der Praxis doch nicht. Denn durch den sogenannten „Einigungsvertrag“, der am 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland (BRD) und der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) geschlossen wurde, sind alle der zu diesem Zeitpunkt in der DDR legal existierenden Parteien auch in der BRD als legale Organisationen anerkannt. Und damit auch eine Organisation namens Kommunistische Partei Deutschlands. Ähnliches trifft auf die Freie Deutsche Jugend (FDJ) zu. Sie wurde nach einer großangelegten Kampagne gegen die Wiederbewaffnung am 26. Juni 1951 in der BRD verboten. Mit dem „Einigungsvertrag“ existiert jedoch heute die ostdeutsche FDJ legal weiter.

    Dass diese juristischen Konstruktionen in der Realität wohl kaum auseinander zu halten sind, dürfte wohl Jedem klar sein. So kommt es regelmäßig zu Strafanzeigen gegen TrägerInnen von Symbolen der KPD und FDJ.

    Studie: KPD-Verbot „durch und durch verfassungswidrig“ – Eine Zusammenfassung von Thomas Stark

    Kürzlich stellte der Landtagsabgeordnete der Linkspartei, Klaus Bartl, genau zu diesem Thema eine parlamentarische Anfrage im sächsischen Landtag (Repressives Vorgehen sächsischer Behörden gegen die Kommunistische Partei Deutschlands [1990]). Grund war unter anderem ein Strafverfahren gegen einen Teilnehmer an einer Gegendemonstration am 1. Mai 2018 in Chemnitz gegen einen faschistischen Aufmarsch.

    Hier wurde der Träger einer Fahne der „KPD“ von Polizisten angehalten, seine Fahne beschlagnahmt und er kurzzeitig mit auf die Wache der Polizeidirektion Chemnitz geschleppt. Der Grund? Die eingesetzten Polizeibeamten konnten nicht feststellen, ob es sich jetzt um eine Fahne der Verbotenen KPD oder der legalen KPD handelte. Schließlich leiteten sie ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nach § 86a StGB ein. Ein ähnliches Schauspiel ereignete sich am 28. Oktober 2017 in Dresden, bei den Protesten gegen die PEGIDA-Demonstrationen.

    Als verbotene Symbole der KPD werden nicht nur die Buchstaben „KPD“ gesehen, sondern auch die Symbolik von „Hammer und Sichel“. Doch selbst die sächsische Staatsregierung muss dann doch zugeben, dass Hammer und Sichel nicht das alleinige Symbol der 1956 in der BRD verbotenen KPD sind, sondern weltweit als Symbole des Kommunismus gelten und daher wohl nicht strafrechtlich verfolgt werden können. Mit Ausnahme natürlich, wenn sie im direkten Zusammenhang mit der 1956 verbotenen KPD stehen.

    100 Jahre Kommunistische Partei Deutschlands – eine Chronik

    Auch auf der jährlichen Gedenkdemonstration für die ermordeten GründerInnen der Kommunistischen Partei Deutschlands Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht kommt es immer wieder zu willkürlichen Repressionen durch eingesetzte Polizeibeamte.

    Aber mal ehrlich: Wer soll denn auch bei tausenden Hammer und Sichel-Fahnen nun durchblicken, worauf diese sich nun beziehen und was nun verboten und erlaubt ist? In diesem Sinne: Legal, illegal, mir doch egal…

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    • Autor bei Perspektive seit 2017 und Teil der Print-Redaktion. Freier Autor u.a. bei „Junge Welt“ und „Neues Deutschland“

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