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Dienstag, April 23, 2024
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    Verfahren gegen Gewerkschafter eingestellt

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    Tübinger Amtsgericht stellt Verfahren wegen des Verteilens von Flyern ein.

    Mehr als einhundert UnterstützerInnen begleiteten den stellvertretenden Vorsitzenden des DGB-Kreisverbands Tübingen, Tobias Kaphegyi, am 2. Januar zu seinem Prozess vor dem Amtsgericht Tübingen. Bereits vor dem Prozess versammelten sie sich zu einer Kundgebung vor dem Gerichtsgebäude, um ihre Solidarität mit dem Gewerkschafter zu zeigen (Link).

    1.400 € sollte der Gewerkschafter nach dem Willen der Tübinger Staatsanwaltschaft für eine sogenannte „nicht angemeldete Versammlung“ zahlen. Konkret wurde ihm vorgeworfen, am 13. Juli 2018 als „verantwortlicher Leiter“ 12 Minuten lang – zusammen mit drei KollegInnen – Flyer gegen die Tarifflucht der Supermarktkette REAL (Teil der Metro AG) auf dem Parkplatz einer ihrer Filialen verteilt zu haben. Kaphegyis Personalien waren damals unter Androhung seiner Festnahme von einer durch den Filialleiter angeforderten Polizeistreife aufgenommen worden.

    1.400 € wegen 12 Minuten Flyer verteilen?!

    Vier ZeugInnen mussten angehört werden, bis sich das Gericht, die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung von Kaphegyi auf eine Einstellung des Verfahrens einigen konnten. Die Einstellung ist jedoch mit einer Auflage verbunden: Kaphegyi muss 300 Euro an den Tübinger Arbeitslosentreff zahlen.

    Die UnterstützerInnen legten nach dem Prozess rasch zusammen, so dass noch am Ausgang des Gerichtsaals mehr als 435 Euro gesammelt werden konnten.

    Kaphegyi selbst hält sich nach wie vor keines Vergehens schuldig: „Der Staatsanwaltschaft empfehle ich für die Zukunft, die Verhältnismäßigkeit ihrer Aktivitäten zu reflektieren. Sonst drängt sich unmittelbar der begründete Verdacht von politischem Missbrauch ihrer verantwortungsvollen Aufgabe auf”, so Kaphegyi nach dem Verfahren.

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