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Dienstag, März 19, 2024
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    Seehofers nächster Streich: das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“

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    Um deutlich schneller und einfacher Menschen abschieben zu können, bereitet das von Horst Seehofer geführte Bundesinnenministerium ein sogenanntes „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ vor.

    Das Gesetz hat vor allem ein Ziel: Mehr, schneller und reibungsloser Geflüchtete aus Deutschland abschieben zu können. Dazu soll es vor allem für die Behörden einfacher werden, Geflüchtete in Haft zu nehmen.

    Um die Notwendigkeit dieser Verschärfung zu begründen, benutzt das Bundesinnenministerium seine eigenen Zahlen. So spricht das Ministerium von rund 236.000 ausreisepflichtigen Geflüchteten in Deutschland. Allzu oft wird dabei vergessen zu erwähnen, dass 180.000 davon eine Duldung besitzen, also keinesfalls Deutschland verlassen müssen. Lediglich 56.000 haben keine solche Duldung (Link).

    Die Zahl der geduldeten Menschen will Seehofer nun deutlich reduzieren, indem das neue Gesetz damit droht, alle jenen Menschen die Duldung zu entziehen, die aus Sicht der Behörden nicht an der Beschaffung von Pass- oder Passersatzpapieren mitwirken.

    Außerdem sollen die verschiedenen Mittel, Geflüchtete in Haft zu nehmen, massiv ausgeweitet werden. Dies gilt sowohl für die Sicherungshaft, die Vorbereitungshaft als auch für den Ausreisegewahrsam. Künftig sollen zudem die Geflüchteten beweisen müssen, dass bei ihnen keine Fluchtgefahr besteht, bisher liegt die Beweislast der Fluchtgefahr bei den Behörden. Gleichzeitig soll die Überwachung von straffällig gewordenen Geflüchteten, die nicht abgeschoben werden können, deutlich verschärft werden.

    Die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl kritisierte die geplante Erleichterung der Abschiebehaft. Die im Gesetzentwurf vorgesehene „uferlose Ausdehnung von Haftgründen“ könne nahezu jeden abgelehnten Asylbewerber treffen, sagte Geschäftsführer Günter Burkhardt am Donnerstag gegenüber AFP.

    In Zukunft sollen zudem all jene bestraft werden, die Geflüchtete vor einer kommenden Abschiebung warnen oder diese öffentlich machen. Hier soll eine Strafandrohung mit bis zu drei Jahren Gefängnis im Gespräch sein (Link).

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