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Donnerstag, April 25, 2024
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    Ohne Deutschland kein Drohnenkrieg

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    Hinterbliebene ziviler Drohnenopfer klagen gegen das Verteidigungsministerium.

    Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster wird sich mit der Nutzung der US-Airbase in Ramstein zum Zwecke des Drohnenkriegs im Mittleren Osten beschäftigen müssen. Grund dafür ist die Klage von Angehörigen, die im Jahre 2012 zwei Verwandte bei einem Drohnenangriff im Jemen verloren haben. Besonders empörend dabei: Die Ermordeten waren Zivilisten.

    Nachdem ihre Klage 2015 vom Kölner Verwaltungsgericht abgewiesen wurde, gingen die Kläger in Berufung. Nicht nur im Jemen fordern die Drohnenangriffe zivile Opfer: Mitkläger ist ein Somalier, dessen Vater bei einem Drohnenangriff ermordet wurde.

    Komplizen im „Antiterrorkrieg“

    Dass sich deutsche Gerichte mit dem US-Drohnenkrieg befassen liegt daran, dass die US-Airbase Ramstein in Rheinland-Pfalz aus technischen Gründen eine wichtige Rolle im Drohnenkrieg spielt. Wegen der großen Entfernung Amerikas nach Westasien und Nordafrika ist die direkte Steuerung der Drohnen aus den USA nicht möglich. Die Signale der Bediener werden über Ramstein in Rheinland-Pfalz an die Drohnen weitergeleitet. Das Wissen über die Nutzung von Ramstein zur Drohnensteuerung leugnet das Bundesverteidigungsministerium jedoch weiterhin (Link).

    Opferzahlen bleiben im Dunkeln

    Vergangene Woche hat US-Präsident Donald Trump eine Anordnung aufgehoben, die den Auslandsgeheimdienst CIA verpflichtete, die Zahl der zivilen Drohnenopfer zu veröffentlichen. Für das Jahr 2016 betrugen die Schätzungen des CIA 64 bis 116 Tote. Wesentlich mehr Tote zählte das Büro für investigativen Journalismus.

    Trump will keine Veröffentlichung von zivilen Opferzahlen

    Klage hat wenig Aussicht

    Das Verwaltungsgericht Köln sah die Klage prinzipiell als berechtigt an, sie übersteige allerdings ihren Kompetenzbereich. Daher muss nun das Oberverwaltungsgericht über die völker- und verfassungsrechtlichen Fragen entscheiden. Da aber ein Urteil für die Kläger und gegen die Nutzung der Airbase Ramstein zur Drohnensteuerung laut dem Verwaltungsgericht Köln die „vitalen und berechtigten außen- und verteidigungspolitischen Interessen“ Deutschlands beeinträchtigen würde, gibt es wenig Aussicht auf Erfolg (Link).

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