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Donnerstag, April 25, 2024
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    Polizisten greifen in ihrer Freizeit Geflüchteten an

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    Zwei alkoholisierte Polizisten griffen in Augsburg einen Geflüchteten an und schlugen ihn mit einem Plastiktablett zusammen. Auf Grund ihres umfangreichen Geständnisses müssen sie nun nicht ins Gefängnis und können ihren Beamtenstatus behalten.

    Ende September 2016 besuchten vier Polizeibeamte aus Baden-Württemberg das bayrische Augsburg und zogen durch die örtlichen Bars und Kneipen. Stark alkoholisiert trafen sie in einer MC Donald´s- Filiale auf einen 25-jährigen Mann aus dem Senegal und pöbelten ihn an: „Black man go home!“.

    Nachdem sich der junge Geflüchtete der Situation entzogen hatte, stürmten zwei der Polizisten ihm hinterher und schlugen ihn mit einem Plastiktablett gegen den Kopf, hielten ihn fest und traten ihm gegen den Oberschenkel. Während der weiteren Flucht sollen die beiden Polizisten versucht haben, ihm von hinten ein Bein zu stellen, um ihn zu stürzen.

    Erste Instanz: 14 Monate Haft

    In der ersten Instanz wurde der ältere, 43-jährige Beamte zu einer Haftstrafe von 14 Monaten verurteilt, obwohl es sich bei der Auseinandersetzung laut seiner Aussage nur um ein „Missverständnis“ gehandelt habe. Bei diesem Strafmaß wäre das Beamtenverhältnis mit ihm aufgekündigt worden.

    Zweite Instanz: 11 Monate auf Bewährung

    Der Polizist wehrte sich juristisch gegen das Urteil und gestand bei einem neuen Termin vor dem Landgericht alle Tatvorwürfe. Er sei von dem jungen Mann nie provoziert worden und der Alkohol habe ihm jedes Urteilsvermögen geraubt. Es tue ihm sehr leid.

    Laut der Staatsanwältin sollen die vielen Erinnerungslücken der begleiteten Beamten sehr auffällig gewesen sein. Zusätzlich soll der verurteilte Beamte auf Facebook AfD-Plakate geteilt haben. Auf Grund des umfangreichen Geständnisses aber fiel die Strafe milder aus, sodass der Beamte seinen Job behalten kann. Auch sein 41-jähriger Kollege gestand vor Gericht seine Taten und konnte seine Strafe von 14.400 Euro auf 9.000 Euro senken. Dieses Urteil will er allerdings noch anfechten.

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