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Freitag, März 29, 2024
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    Presseschau: Betriebsratsbehinderung und Union Busting in Deutschland – März 2019

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    Regelmäßig veröffentlicht der Kölner Verein „Aktion Arbeitsunrecht“ eine Presseschau über Betriebsratsbehinderung und „Union Busting“ in Deutschland. Wir geben diese hier wieder*.

    Satire-Videos sind kein Verstoß gegen das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit

    Dem Ratinger Bürgermeister Klaus Konrad Pesch (CDU) scheint Satire nicht zu gefallen. Wegen eines selbstgedrehten Satire-Videos ist der Verwaltungsvorstand der Stadt Ratingen mit Klaus Pesch an der Spitze gegen den Personalrat vor das Verwaltungsgericht gezogen.

    Der Personalrat der Stadt Ratingen führt seit 2012 während der alljährlichen Personalversammlung selbstgedrehte Videoclips vor, die aktuelle Themen aus der Verwaltung der Stadt zum Gegenstand haben und satirisch nachstellen. Auch während der Personalversammlung im November 2017 zeigte er solch einen Videoclip, der an einen damals aktuellen Werbespot der Sparkasse angelehnt war. In diesem Video sei die Verwaltungsspitze der Stadt karikiert worden (Link).

    Bürgermeister versteht keinen Spaß

    Laut Bürgermeister Pesch, sei der Verwaltungsvorstand der Stadt sich einig gewesen, dass der Inhalt des gezeigten Videos sich nicht mehr im Rahmen einer vertrauensvollen Zusammenarbeit bewege, wie sie das Personalvertretungsgesetz verlange. Das Video sei eine Verunglimpfung, sowie eine Achtungs- und Ehrverletzung des Verwaltungsvorstands. Deshalb zog er nun vor das Verwaltungsgericht Düsseldorf um einen Verstoß gegen das personalvertretungsrechtliche „Gebot zur vertrauensvollen Zusammenarbeit“ (nach §2 (1) Bundespersonalvertretungsgesetz) feststellen zu lassen – ein Gummiparagraph, der bei böswilliger Auslegung der Willkür Tür und Tor öffnen kann.

    Der Personalrat hingegen sieht den Film als satirische Auseinandersetzung mit der damals aktuellen Situation in der Stadtverwaltung, die vom Verwaltungsvorstand hinzunehmen sei. Der Film sei außerdem nur einmal gezeigt worden und man habe nicht vor, ihn weiter zu verwenden. Öffentlich wollte sich der Personalrat zu dem Fall jedoch nicht äußern.

    Gericht lehnt Antrag als unzulässig ab

    Der Vorsitzende Richter am Verwaltungsgericht Düsseldorf, Dr. Christoph Werthmann, sah bereits den Antrag des Bürgermeisters als unzulässig an und lehnte ihn entsprechend ab. Es fehle bereits ein für verwaltungsrechtliche Verfahren notwendiges Feststellungsinteresse, da der Film nur einmal im vorvergangenen Jahr gezeigt wurde und nicht wieder gezeigt werden soll. Auch reiche das Interesse des Verwaltungsvorstand, den Personalrat zu sanktionieren, nicht aus, um solch ein Feststellungsinteresse zu bejahen. Der Verwaltungsvorstand kann nun noch beim Oberverwaltungsgericht Münster Beschwerde gegen den Beschluss einlegen.

    Nicht der erste Konflikt: Personalmangel an Ratinger Kitas

    Immer wieder soll es in der Vergangenheit zwischen dem engagierten Personalrat und dem Verwaltungsvorstand zu Konflikten gekommen sein. So setzte sich der Personalrat etwa besonders ein, als es bei den städtischen Kitas zu personellen Problemen wegen Krankheit und Überlastung kam. Die Politik musste sich diese Beschwerden anhören und sah sich genötigt, ein Sofort-Programm zu verabschieden, um die Lage abzufedern.


    GdP: Polizei-Gewerkschaft strebt außerordentliches Kündigungsverfahren gegen drei Betriebsratsmitglieder an!

    Bereits in den Frontberichten 01/2019 berichteten wir über massive Mobbing-Vorwürfe innerhalb der Gewerkschaft der Polizei (GdP). In einem Schreiben vom 25. Januar 2019 machte der Betriebsrat der Bundesgeschäftsstelle der GdP die Vorwürfe gegen den Bundesvorsitzenden Oliver Malchow öffentlich. Dabei gehe es um eine ganze Reihe „psychischer Übergriffe“, die bei den betroffenen Kolleginnen zu Angstzuständen geführt haben sollen.

    Nachdem zunächst der stellvertretende Betriebsratsvorsitzende ohne detaillierte Angaben von Oliver Malchow persönlich suspendiert worden war, prangert der Betriebsrat in einem weiteren Schreiben vom 14. Februar 2019 an, dass die Gewerkschaftsspitze nun ein außerordentliches Kündigungsverfahren gegen die drei Betriebsräte der Bundesgeschäftsstelle vorbereitet haben soll.

    Diese reagierte empfindlich: Der Betriebsrat habe mit dem Papier an den Vorstand Interna an die GdP-Öffentlichkeit preisgegeben und dadurch gegen rechtliche Regularien verstoßen, behauptet etwa der stellvertretende Vorsitzende der Polizei-Gewerkschaft Jörg Radek in einem Schreiben. Seitdem wirft die Gewerkschaftsführung dem Betriebsrat Illoyalität vor (Link).

    Absurder Kündigungsversuch: Für GdP-Vorstand nur Bahntickets zweiter Klasse vorgeschlagen!

    Mittlerweile hat der Bundesvorstand die außerordentliche Kündigung der Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden des Betriebsrats der GdP-Bundeszentrale eingeleitet. Der Betriebsrat lehnt die Kündigung der beiden Betriebsratsmitglieder ab und bezeichnet die Kündigungen als rechtswidrig, da sie sich direkt gegen die Betriebsratstätigkeit der Betroffenen richte.

    Wie der NDR berichtet, soll die Betriebsratsvorsitzende nun zudem von der Gewerkschaftsführung suspendiert worden sein. Der Grund: Sie habe dem Gewerkschaftsvorstand für eine Vorstandssitzung der GdP vorgeschlagen Bahntickets der zweiten Klasse zu kaufen, anstatt der ersten.

    Der Bundesvorstand begründet die Suspendierung damit, dass nunmehr „eine vertrauensvolle Zusammenarbeit nicht mehr möglich“ sei (§2 BetrVG) – eine sehr dehnbare Interpretation, die Willkür Tür und Tor öffnet (siehe oben, Fall Ratingen). Deshalb sei die Betriebsratsvorsitzende „unwiderruflich“ von der Arbeit freigestellt worden und musste ihren Büroschlüssel, Diensthandy und Laptop abgeben.


    Ungültige Betriebsratswahl in der Daimler-Zentrale?

    Bereits seit April 2018 beschäftigt sich das Arbeitsgericht Stuttgart unter dem Vorsitz von Michael Büchele mit der vergangenen Betriebsratswahl bei der Stuttgarter Zentrale der Daimler AG. Am 1. März 2018 hatten die rund 16.000 Beschäftigten des Betriebsteils „Zentrale Stuttgart“ einen neuen Betriebsrat gewählt. Dabei stimmten nur 6.626 Stimmberechtigte bzw. 39,41% der Beschäftigten zwischen neun Listen ab. Unmittelbar nach der Wahl reichten fünf Arbeiter Klage gegen die Wahl ein, um diese für ungültig erklären und wiederholen zu lassen. Die IG Metall und die Daimler AG sehen die Wahl als rechtmäßig an (Link).

    Liegen Betriebsteile zu weit auseinander?

    Unter anderem ging es den Mitarbeitern darum, dass die verschiedenen Bereiche (Zentrale Funktionen, Mercedes-Benz-Cars, Trucks) einzelne Betriebe darstellen sollen und inwieweit die Betriebsteile im badischen Gernsbach mit 21 Beschäftigten und die Vertretung des Konzerns in Berlin mit 31 Mitarbeitern überhaupt zum Betrieb „Zentrale Stuttgart“ gehören.

    Für diese Betriebsteile hätte dann unter Umständen ein eigener Betriebsrat gewählt werden müssen, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Es sei denn, die Belegschaft hätte die Teilnahme an der Wahl der Daimler-Zentrale beschlossen. Diese Frage konnte in der mündlichen Verhandlung bisher aber nicht geklärt werden.

    Leitende Angestellte richtig eingeordnet?

    Zudem soll es bei der Vorbereitung der Wahl zu einer falschen Einordnung einer Reihe von leitenden Angestellten gekommen und diese daher von der Wahl ausgeschlossen worden sein. In der Vergangenheit ist bereits zweimal eine Betriebsratswahl der Stuttgarter Zentrale für unwirksam erklärt worden. 2010 unter anderem aus dem Grund, weil 600 leitende Angestellte zu Unrecht von der Wahl ausgeschlossen wurden. Offensichtliche Fehler bei der Eingruppierung konnte das Gericht diesmal jedoch nicht feststellen.

    Das Gericht will nun bei einer weiteren Verhandlung am 25. April abschließend über die Anfechtung der Betriebsratswahl in der Zentrale des Autobauers Daimler entscheiden. Das kündigte der Vorsitzende Richter beim dritten Verhandlungstermin am 14. Februar an.

    Keine rechten Betriebsratsmitglieder in der Zentrale

    Anders als in den Produktionsstandorten Untertürkheim, Sindelfingen und Rastatt konnte die rechte Betriebsratsliste Zentrum Automobil um den ehemaligen Nazi-Rockmusiker und Christlichen Metall-Gewerkschafter Oliver Hilburger in der Stuttgarter Daimler-Zentrale bei den Betriebsratswahlen im März 2018 keinen Betriebsratssitz ergattern. Nur 108 Stimmen (1,63%) konnte die rechte Liste hier auf sich vereinen. Einer der Kläger gegen die Betriebsratswahl stammt eben von dieser Betriebsratsliste (Link).


    Wildwest in der Provinz: Kriminelle Aktionen gegen Betriebsratswahl in kommunalem Altenheim bei München

    Unglaubliche Vorgänge spielen sich in Oberbayern ab. Mit einer Reihe krimineller und gewalttätiger Aktionen ist laut Presseberichten offenbar versucht worden, die Gründung und Wahl eines Betriebsrats in dem kommunalen Altenheim Wohnen am Schlossanger GmbH in Höhenkirchen-Siegertsbrunn im Landkreis München zu verhindern.

    Mitarbeiter und die Gewerkschaft Verdi werfen dem Altenheim unter der Leitung von Irmgard Kaleve die systematische Behinderung der Betriebsratswahl vor. Mitarbeiter berichten, dass die Leiterin des Heims mehrfach öffentlich geäußert habe, dass sie keinen Betriebsrat in ihrer Einrichtung wolle. Zudem sei versucht worden, den Angestellten die Wahl eines Betriebsrats auszureden (Link).

    Aktive Betriebsratsverhinderung durch Heimleitung

    Die Gewerkschaft Verdi wirft ihr vor, die Gründung des Betriebsrates aktiv behindert zu haben. So sollen dem dreiköpfigen Wahlvorstand ein zur Wahlvorbereitung benötigter Raum sowie Materialien wie ein Laptop nur mit Verzögerung zur Verfügung gestellt worden sein. Christian Reischl, Gewerkschaftssekretär von Verdi München, spricht in diesem Zusammenhang von „Hinhaltetaktik“. „Ohne solche Verzögerungen hätte die Wahl bereits im Dezember stattfinden können“, sagt der Gewerkschaftler der Zeitung Merkur.

    Die benötigten Materialien seien dem Wahlvorstand erst zur Verfügung gestellt worden, nachdem dieser der Heimleitung Fristen zur Erfüllung gesetzt hatte, so Robert S., Mitglied des Wahlvorstands. S. ist unmittelbar nach seiner Bestellung zum Wahlvorstand Ende Oktober 2018 von der Heimleitung fristlos gekündigt worden.

    Sachbeschädigungen und maskierter Überfall auf Mitglied des Wahlvorstandes

    Neben den offensichtlichen Schikanen der Heimleitung, kam es auch zu zahlreichen Straftaten gegen aktive Kollegen und den Wahlvorstand. So wurde etwa das Auto einer Altenpflegerin beschmiert und in die Briefkästen von zwei Pflegern wurden rohe Eier geworfen.

    Robert S., Initiator der Betriebsratsgründung, ist zudem am 27. Januar, rund eine Woche vor dem angesetzten Wahltermin, von einem Maskierten mit Pfefferspray angegriffen worden. Sowohl Robert S., als auch der Verdi-Sekretär Reischl sehen einen direkten Zusammenhang zwischen dem Angriff und der Betriebsratswahl. Bürgermeisterin Ursula Mayer (CSU) nannte den gewalttätigen Angriff auf den Wahlvorstand „grenzwertig“ – eine aufreizend verharmlosende Formulierung für den Straftatbestand der Körperverletzung und die Einschüchterung eines Kandidaten für ein demokratisches Ehrenamt (Link).

    Diebstahl der Wahlunterlagen

    Auch der letztlich anberaumte Termin für die Wahl am 4. Februar musste verschoben werden, denn der Laptop und die Wahlunterlagen wurden wenige Tage vor dem Termin aus einem abgeschlossenen Schrank gestohlen. Die Unterlagen fand man wenig später im Restmüll-Container der Einrichtung, von dem Laptop fehlt jede Spur.

    Mediation nach der Wahl?

    Die Wahl fand schließlich am 20. Februar regulär statt. Es wurde ein fünfköpfiger Betriebsrat gewählt. Für nach der Wahl kündigte die zweite Bürgermeisterin Mindy Konwitschny (SPD) an, einen Mediator in das Altenheim zu berufen, um die Konflikte zwischen allen Beteiligten einvernehmlich klären zu lassen. Man wolle wieder Ruhe ins Haus bringen.

    Wir bezweifeln, dass eine Mediation hier der richtige Schritt ist – angesichts der kriminellen anti-demokratischen Energie, die hier am Werke scheint. Stattdessen sollten die Aggressoren und Anstifter konsequent aus der Geschäfts- und Personalleitung entfernt werden.


    Jahrelanges Union Busting bei Bio-Supermarkt-Kette Alnatura

    Das anthroposophisch orientierte Unternehmen Alnatura ist in Deutschland mit 133 Filialen eine der größten deutschen Bio-Supermarkt-Ketten. Der Konzern scheint jedoch besonders darauf bedacht zu sein, dass sich keine Betriebsräte in seinen Filialen gründen. Bisher existiert nur in einer einzigen von 133 Filialen, in Freiburg im Breisgau, ein Betriebsrat. Sollte in einer anderen Filiale ein weiterer Betriebsrat gewählt werden, besteht das Recht einen Gesamtbetriebsrat für alle Mitarbeiter der Kette zu bilden.

    Betriebsratswahlen mit allen Mitteln verhindern

    Seit nun mehr als dreieinhalb Jahren kämpfen die Mitarbeiter der Alnatura Filiale in Bremen für die Wahl eines Betriebsrats. Dabei setzte das Unternehmen gezielt auf Union Busting-Methoden, um eine Wahl so lange wie möglich hinaus zu zögen bzw. zu verhindern. Mittlerweile hat der Betrieb durchgesetzt, dass in allen Filialen nur noch maximal 20 KollegInnen arbeiten dürfen, damit ein möglicher Betriebsrat aus einer einzelnen Person besteht. Ab 21 Beschäftigten schreibt das Betriebsverfassungsgesetz ein Dreier-Gremium vor .

    Versuchte man zunächst die Wahl durch die Beeinflussung einzelner Mitarbeiter und die Aufstellung eines eigenen Wahlvorstandes zu verzögern, folgte nach der gerichtlichen Einsetzung eines Wahlvorstandes der Gang durch die Gerichtsinstanzen. Am 20. Februar entschied das Bundesarbeitsgericht, dass ein Wahlvorstand rechtmäßig zustande gekommen ist. Da jedoch drei der betroffenen Kollegen aus dem Wahlvorstand nicht mehr in der Filiale arbeiten, wurde der Fall zurück an das Landesarbeitsgericht Bremen verwiesen.

    Dabei ist dem Unternehmen klar gewesen, dass es rechtlich keine Chance vor Gericht hatte. Doch darum geht es auch gar nicht. Vielmehr hat das Unternehmen die Zeit genutzt, um die Verträge konfliktbereiter, gewerkschaftlich orientierter Kollegen auslaufen zu lassen oder sie in andere Filialen zu versetzen. „Die Leute, die noch in der Faulenstraße arbeiten, haben mittlerweile keine Lust mehr auf diese Auseinandersetzungen“, berichtet Kai W., deren Vertrag ebenfalls nicht verlängert wurde.

    Auch Herbert Behrens von der Gewerkschaft Verdi sieht in dem Urteil eine „Klatsche“ für Alnatura. Nun müsse man mit den Kollegen im Betrieb gucken, wie man auf das Urteil reagieren wird.

    Mitbestimmung nicht notwendig?

    Auf Anfrage der Taz sagte eine Unternehmenssprecherin, dass in Firmen, in denen „die Mitgestaltung der Mitarbeiter ein wesentlicher Bestandteil des Arbeitslebens“ sei, „eher selten das Bedürfnis nach einem Betriebsrat“ entstehe. Dem Wunsch nach einer Wahl würde man sich aber natürlich nicht entgegenstellen. Die Realität sieht freilich anders aus, wenn das Unternehmen jahrelang alles dafür tut, eben eine solche Wahl zu verhindern.

    Unerträgliche Heuchelei: Alnatura ein ’sauberes und grünes‘ Unternehmen?

    Prof. Dr. Götz E. Rehn, der Unternehmensgründer und Geschäftsführer von Alnatura, ist selbst als Honorarprofessor am Fachbereich Wirtschaft der Alanus Hochschule in Alfter bei Bonn tätig und leitet das von ihm gegründete Institut für Sozialorganik. Rehn macht sich hier Gedanken über die „ethische Neuausrichtung von Wirtschaft und Gesellschaft“. Dabei referiert er selbst auch über eine neue Organisationskultur und die neue Art des Zusammenarbeitens von Unternehmern und Angestellten.

    Vielleicht lohnt sich ein spontaner Besuch seiner Veranstaltungen, um mit ihm über demokratische Arbeitsbeziehungen zu diskutieren? Am 5. Juni 2019 kündigt sich Götz Rehn auf dem neuen Alnatura Campus in Darmstadt (mit integriertem Waldorf-Kindergarten) an, um sich über eine „ganzheitliche Sicht auf Mitarbeiter“ und die „Umgestaltung der Arbeitswelt“ auszulassen.

     

    *Da der Artikel kein eigenes Material von perspektive-online.net beinhaltet oder bearbeitet wurde, liegt die redaktionelle Verantwortung für die Artikel bei der „Aktion Arbeitsunrecht“.

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