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Spanien: Nazi-Ideologie wird unter Schutz gestellt

„Deshalb kann ein Angriff auf eine Person mit Nazi-Ideologie oder das Schüren von Hass gegen diese Gruppe als ein solches Delikt [des Hassverbrechens] gewertet werden.“ Das steht in einem neuen Rundschreiben der Generalstaatsanwältin des spanischen Staats, María José Segarra.

Bei dem Rundschreiben handelt es sich um ein 88-Seiten-starkes Dokument, welches darstellt, wie in Spanien in Zukunft „Hassverbrechen“ zu interpretieren sind. Auf Seite 23 wird ausgeführt, dass auch „das Schüren von Hass“ gegen die Nazi-Ideologie darunter fällt.

Verantwortlich für das Dokument ist Generalstaatsanwältin José Segarra. Sie wurde vor rund einem Jahr durch die Regierung unter dem Sozialdemokraten Sanchez eingesetzt.

Änderung dient der Verfolgung von Antifaschisten

Eigentlich soll der Artikel 510 „Hassverbrechen“ unter Strafe stellen, die sich gegen „schutzbedürftige Gruppen oder Minderheiten“ richten. Nun sollen auch Nazis zu dieser Gruppe zählen.

https://twitter.com/ANCEngland/status/1130731675758080000

Dadurch können in Zukunft Menschen, die sich konsequent gegen Faschismus aussprechen oder dagegen protestieren, kriminalisiert werden. Darunter beispielsweise auch Holocaust-Überlebende.

Zuvor war bereits versucht worden, das Ausmaß der Hassverbrechen auf diejenigen auszudehnen, die gegen die Polizei protestieren. Mehrere Urteile kamen jedoch zu dem Schluss, dass es kein Hassverbrechen gegen die Polizei geben kann, weil sie keine „schutzbedürftige Gruppe“ sind.

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