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Dienstag, April 23, 2024
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    Ex-KSK-Soldat „Hannibal“ kommt mit Geldstrafe davon – und legt noch Einspruch ein

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    Der ehemalige Elitesoldat André S. alias „Hannibal“ hat einen Strafbefehl über eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen erhalten. Nach Hausdurchsuchungen waren ihm unerlaubter Besitz von Munition, Nebel- und Signalgranaten sowie Handgranatenzündern vorgeworfen worden – doch Hannibal hat Einspruch erhoben. Dabei ist er bisher glimpflich davon gekommen. Für die Gründung von Chatgruppen, in denen sich mutmaßlich rechtsterroristische Zellen bildeten, gab es keine Konsequenzen.

    „Verstoß gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz“, so lautet der Vorwurf gegen den ehemaligen Elitesoldaten des „Kommando Spezialkräfte“ (KSK), André S. Bei Hausdurchsuchungen im Jahr 2017 waren zwei Hand voll ­Patronen, Nebel- und Signalgranaten sowie eine Kiste, in der sich Zünder von Handgranaten befanden, bei ihm sichergestellt worden. André S. will den Strafbefehl jedoch nicht akzeptieren und hat Einspruch eingelegt – ein Prozess ist deshalb wahrscheinlich.

    Hannibals Netzwerk

    André S. steht im Zentrum eines Netzwerks aus aktiven und ehemaligen Elitepolizisten, Soldaten, Anwälten und Ärzten, wie die taz in einer umfangreichen Recherche aufdeckte. Dieses „Kreuz“-Netzwerk organisierte sich unter anderem über Chat-Gruppen, für die André S. unter dem Alias „Hannibal“ Administrator war.

    Das Ziel verschiedener Zellen in diesem Netzwerk: am „Tag X“ vorbereitet zu sein, um politische Gegner zu ermorden. Dafür hatten beispielsweise Teile von „Nordkreuz“ eine „Todesliste“ mit Namen von rund 25.000 politischen GegnerInnen angelegt. Darunter PolitikerInnen und linke AktivistInnen. Viele der Daten stammen von Polizeicomputern und gehackten Datenbanken.

    Seine Mordabsichten nahm das Netzwerk ernst. So plante man, 200 Leichensäcke und Ätzkalk zu bestellen. Waffen und zehntausende Schuss Munition wurden aus Lagern entwendet und gehortet. Damit umgehen können sowieso die meisten der Mitglieder – alle sind im Reservistenverband der Bundeswehr aktiv.

    Gegen insgesamt drei mutmaßliche rechtsterroristische Zellen im gesamten Kreuz-Netzwerk wird derzeit ermittelt.

    Obgleich Hannibal führend an dem Kreuz-Netzwerk beteiligt war und persönlichen Kontakt zu dem unter Terrorverdacht stehenden Franco A. hatte, gibt es bis heute gegen ihn keinerlei Erfmittlungsverfahren in Verbindung mit dem Netzwerk.

    Wusste von Durchsuchungen

    Das hängt möglicherweise auch damit zusammen, dass André S. vor Durchsuchungen gegen ihn in der KSK-Kaserne in Calw gewarnt worden war. So erklärte er selbst freimütig, einen Laptop beiseite geschafft zu haben. Was wollte André S. damit verbergen?

    Ein Verfahren gegen den Agenten des Militärischen Abschirmdienstes Peter W., der André S. als „Auskunftsperson“ führte und von der Durchschung wusste, wurde eingestellt. Man hätte ihm nicht nachweisen können, dass er André S. gewarnt habe. Wer André S. dann gewarnt hat, ist bis heute nicht bekannt.

    Mittlerweile hat André S. erklärt, aus der Bundeswehr auszuscheiden.

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