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Donnerstag, April 25, 2024
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    Kommen Cum-Ex-Händler straffrei davon?

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    Vor einigen Tagen begann in Bonn der erste Strafprozess im Cum-Ex-Skandal. Angeklagt sind zwei ehemalige britische Aktienhändler, die über mehrere Jahre fast 500 Millionen Euro deutscher Steuergelder raubten. Es kann sein, dass die beteiligten Banken ohne Strafe davon kommen.

    Die beiden ehemaligen britischen Aktienhändler, Martin S. und Nicholas D., sind der schweren Steuerhinterziehung in 33 weiteren Fällen beschuldigt. Sie sollen 447 Millionen Euro aus der deutschen Steuerkasse ergaunert haben.

    In vorherigen Ermittlungen hatten sie sich und andere belastet, ihre Aussagen setzen beteiligte Banken unter Druck. Dieser Strafprozess ist der Auftakt zu den Verhandlungen um den Cum-Ex-Skandal. Er sorgt deswegen für viel Aufsehen, weil er wegweisend sein wird für alle weiteren Prozesse, von denen es wohl zahlreiche geben wird. Allein die Kölner Staatsanwaltschaft geht gegen 200 Beschuldigte in annähernd 50 weiteren Verfahren vor.

    Besonders spannend wird sein, ob das Gericht entscheidet, dass die Cum-Ex-Deals steuerrechtlich legal waren oder nicht. Denn obwohl offensichtlich Steuergelder zurückerstattet wurden, die vorher niemand abgeführt hat, berufen sich VerteidigerInnen der Angeklagten auf eine rechtliche “Unklarheit”.

    Was droht den Angeklagten?

    Es kann also sein, dass die Gerichte zum Schluss kommen, dass der Cum-Ex-Betrug tatsächlich nicht strafbar war. In dem Fall kämen die beteiligten Banken, die ebenfalls vom Handel profitierten, ohne Strafe davon. Sollte entschieden werden, dass die Geschäfte illegal waren, ist bisher die Rede von “Einziehung von Tat-Erträgen”. Das wäre im Prinzip so, als würde jemand Diebstahl begehen und die Strafe bestünde darin, die Beute zurückzugeben. Nur, dass die erwirtschaftete Summe der Kapitalertragssteuern bei den fünf betrachteten Banken sich auf 389 Millionen Euro beläuft.

    In acht Tagen, am 18. September, findet der nächste Verhandlungstermin statt. Ab diesem Tag wird es wöchentlich Verhandlungen zum Cum-Ex-Skandal geben.

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