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Freitag, März 29, 2024
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    Azubi-Mindestlohn beschlossen: 3€ pro Stunde – oder 515€ im Monat

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    Der Bundestag hat einen Mindestlohn für Auszubildende beschlossen. Sie sollen in Zukunft pro Monat mindestens 515€ im ersten Lehrjahr verdienen. Geht man von einer 40-Stunden-Woche aus, liegt damit der Stundenlohn bei gerade einmal drei Euro pro Stunde. Das ist nicht mal ein Drittel des gesetzlichen Mindestlohns.

    Rund 115.000 junge Auszubildende verdienten Ende 2017 weniger als 500 Euro im Monat. Sie alle können vom neuen Azubi-Mindestlohn profitieren. Gemäß einem Beschluss des Bundestags sollen sie in Zukunft ab dem ersten Lehrjahr mindestens 515€ im Monat bekommen.

    Der Betrag wird in den folgenden Jahren schrittweise weiter erhöht – auf bis zu 620 Euro monatlich im ersten Lehrjahr. Auch im zweiten und dritten Ausbildungsjahr gibt es mehr Geld. Ab 2024 soll der Azubi-Mindestlohn dann automatisch mit der Entwicklung der Lehrlingsgehälter ansteigen.

    Doch auch diese Mindestvergütung ist löchrig. So sollen künftig Ausnahmen möglich sein, wenn Unternehmer und Gewerkschaften für einzelne Branchen eigene Vereinbarungen treffen.

    Drei Euro Stundenlohn

    Auch wenn der Mindestlohn ein Fortschritt ist, um besonders krasse Ausbeutung zu unterbinden – er ist noch immer sehr niedrig. Geht man von einer 40-Stunden-Woche für einen Azubi aus, liegt der Stundenlohn damit umgerechnet bei 3€. Zum Vergleich: der aktuelle gesetzliche Mindestlohn für Nicht-Azubis beträgt derzeit 9,19 € pro Stunde.

    Selbst wenn man die durchschnittlich 10 Stunden pro Woche Berufsschulzeit abziehen würde, bleibt noch immer eine 30-Stunden-Woche, die der Azubi im Betrieb für sehr wenig Geld, nämlich 4€ pro Stunde, arbeitet.

    Oftmals wird damit argumentiert, dass der Azubi sich eben in Ausbildung befinde und noch nicht voll arbeite – und damit auch weniger verdienen müsse. Doch Untersuchungen zeigen, dass viele Auszubildende in ihrer Zeit im Betrieb oftmals tatsächlich als volle Arbeitskräfte eingesetzt werden.

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