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Samstag, April 20, 2024
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    “Containerinnen” gegen Lebensmittelverschwendung geben nicht auf

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    Zwei Studentinnen retteten im vergangenen Sommer Lebensmittel aus dem Müll der Supermarktkette Edeka. Sie wurden zu Geldstrafen und Sozialstunden verurteilt, aber das lassen sie nicht auf sich sitzen: sie wollen eine Verfassungsklage prüfen lassen.

    Franziska S. und Caroline K. sollen sich beim Containern strafbar gemacht haben. Lebensmittel aus dem Müll geholt haben sie, aber dass das strafbar sein soll, können sie nicht einsehen. Dennoch bestätigte das Bayerische Oberste Landesgericht das Urteil zu je 225 Euro Geldstrafe, denn die Lebensmittel sollen bis zur Abholung durch das Entsorgungsunternehmen Eigentum der Supermarktkette Edeka gewesen sein.

    Im Prozess geht es um Besitzverhältnisse und Landfriedensbruch: Immerhin hatten die Containerinnen sich mit einem Vierkantschlüssel Zugang zu den Mülltonnen verschafft. Sie erklären, dass sie keine Diebinnen seien und dass dem Supermarkt kein Schaden entstanden sei. Dem gegenüber ist von Verantwortung die Rede, die Edeka für die Genießbarkeit seiner Lebensmittel habe. Die Verantwortung, die auch Lebensmittelketten übernehmen müssten, um der Verschwendung von Essen entgegen zu steuern, spielt im Vergleich eine kleine Rolle.

    Eben deswegen haben die Studentinnen mit ihrem Rechtsbeistand beraten, eine Verfassungsklage prüfen zu lassen. Denn in Deutschland werden jedes Jahr 18.4 Millionen Tonnen an Nahrung weggeworfen. Dennoch wurde der Vorschlag, Lebensmittelspenden für Supermärkte zur Pflicht zu machen, im Bundesrat abgelehnt.

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