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Freitag, März 29, 2024
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    Neue Beweise im Fall Oury Jalloh zeigen massive Misshandlungen vor seinem Tod

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    Ein neues forensisches Gutachten belegt, dass Oury Jalloh – bevor er vor 15 Jahren in einer Dessauer Polizeizelle verbrannt wurde – massive Verletzungen hatte. Das forensische Gutachten belegt, dass diese vor seinem Tod auf der Polizeiwache entstanden seien müssen.

    Die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh kämpft seit Jahren um die Aufklärung der Todesumstände und Verurteilung der Täter, die für den Tod des aus Sierra Leone stammenden Mannes verantwortlich sind. Am Montag veröffentlichte die Initiative das Ergebnis eines neuen forensischen Gutachtens, das eine massive Misshandlung Oury Jallohs auf dem Dessauer Polizeirevier vor seinem Tod feststellt.

    “Nach Begutachtung der Bilddateien der Computertomographie vom 31.03.2005 des Leichnams des Oury Jalloh sind Knochenbrüche des Nasenbeins, der knöchernen Nasenscheidewand sowie ein Bruchsystem in das vordere Schädeldach sowie ein Bruch der 11. Rippe rechtsseitig nachweisbar. Es ist davon auszugehen, dass diese Veränderungen vor dem Todeseintritt entstanden sind.” So das offizielle Fazit des neuen fachradiologischen Gutachtens durch den Frankfurter Professor Dr. Bodelle.

    Dem Gutachten zufolge deuten die punktuellen Verletzungen darauf hin, dass sie von Dritten durch Gewalteinwirkung hervorgerufen worden sein müssen. Eine Selbstverletzung oder ein Sturz als Ursache schließt das Gutachten weitestgehend aus.

    Da Oury Jalloh beim Eintreffen auf dem Polizeirevier von einem Polizeiarzt untersucht wurde und dieser keinerlei Verletzungen feststellen konnte, kommen als mögliche Täter nur die in der Polizeiwache eingesetzten Polizisten in Frage. Für die Initiative sind die Misshandlungen gleichzeitig das Motiv (Vertuschung) für die darauf folgende Tötung Oury Jallohs durch das Anzünden seines Körpers.

    Rechtlich wird sich durch das neue Gutachten wohl wenig ändern. Vergangene Woche gab das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg bekannt, dass sie die Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens um die Todesumstände von Oura Jalloh nicht zulassen werde. Ein neues Verfahren ist daher ausgeschlossen. Die Initiative geht davon aus, dass das Gericht mit seinem Beschluss der Veröffentlichung des Gutachtens zuvor kommen wollte. Laut der Initiative wurde dem Gericht das Gutachten bereits im September zugestellt, spielte dennoch keine Rolle in der Beurteilung der Beschwerde gegen die Einstellung.

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