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Mittwoch, April 24, 2024
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    Masernschutzimpfung wird zur Pflicht

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    Der Bundestag stimmte einem Gesetzesentwurf zu, der die Masernschutzimpfung für Kinder zur Pflicht erklärte. Bei Nichteinhaltung drohen Geldbußen.

    Nach einem Referentenentwurf vom Mai 2019 hat nun der Bundestag dem ausgearbeiteten Gesetzesentwurf zum Masernschutz am 14. November zugestimmt. Dieser besagt, dass ab März 2020 eine Impfpflicht für Kinder in Kitas, Schulen und in der Kindertagespflege besteht. Auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Unterkünften für Geflüchtete, sowie deren BewohnerInnen sind in diese Pflicht mit eingebunden.

    Mehrheit im Bundestag

    Das Masernschutzgesetz wurde in einer namentlichen Abstimmung (459 Ja-Stimmen, 89 Nein-Stimmen, 105 Enthaltungen) am Donnerstag im Bundestag angenommen. Ab dem ersten März 2020 sollen Kinder, die mindestens ein Jahr alt sind, die Masernschutzimpfung erhalten.

    Sollten Kinder über ihre Eltern den Nachweis (Impfausweis) der erfolgten Impfung nicht erbringen können, so könnten sie zukünftig von einem Besuch der Einrichtung ausgeschlossen werden. Kinder, die bereits durch Masern erkrankt waren, sind von der Impfung ausgenommen.

    Da in Deutschland Fälle von erhöhten Maserninfektionen immer wieder auftreten, rät auch das Robert-Koch-Institut dazu, eine Impfquote von mindestens 95 Prozent zu erreichen. Momentan sollen erst rund 93 Prozent der Schulanfängerinnen und Schulanfänger gegen Masern geimpft sein.

    Gegen Mumps und Röteln wird auch immunisiert

    Durch die Impfpflicht gegen Masern wird in Zukunft auch gegen Mumps, Röteln und teilweise gegen Windpocken geschützt. Da es sich bei den zu verabreichenden Stoffen um sogenannte “Mehrfachimpfungen” handelt, wird zusätzlich gegen weitere Krankheiten immunisiert. Diese Mehrfachimpfungen werden in allen 28 EU-Ländern empfohlen und verabreicht, da momentan keine Monoimpfstoffe zur Verfügung stehen.

    Impfen ist soziale Verantwortung

    Die Infektionskrankheit, die durch Masern hervorgerufen wird, betrifft vor allem Kinder und kann im schlimmsten Fall zu schweren Komplikationen führen. Neben Lungen- sind auch Hirnentzündungen möglich. Durch Impfungen wurden im Zeitraum 1980 bis 2013 die Neuerkrankungen um 95 Prozent zurückgedrängt.

    Durch eine Impfpflicht wird die sogenannte “Herdenimmunität” vorangetrieben, die vor allem Neugeborene und Säuglinge schützt, die nicht geimpft werden können. Somit hat das Impfen nicht nur eine individuelle, sondern auch eine soziale Komponente. In einschlägigen Blogs von GegnerInnen der neuen Impfpflicht wird hingegen von einem Zeitalter des „Pharmageddon“ und einer “Medizindiktatur” gesprochen.

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