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Samstag, April 20, 2024
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    “F*tze” und “N*ger” müssen strafbar werden!

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    Mit Demonstrationen und Stellungnahmen fordern soziale Bewegungen, dass die diskriminierenden Begriffe “F*tze” und “N*ger” strafbar sein sollen. Der Auslöser: Gerichte urteilten in beiden Fällen kürzlich, dass die Worte nicht per se diskriminierend seien.

    Am gestrigen Samstag organisierten in Köln rund 100 Menschen eine lautstarke Demonstration. “N*Wort stoppen!!” stand auf ihrem Transparent, das außerdem die “Rechtliche Anerkennung, dass der Begriff N*ger rassistisch ist!” forderte. “„Das Wort steht für Rassismus, Diskriminierung, Gewalt und Ungleichheit und ist ein Schimpfwort“, erklärten die Teilnehmenden auf der Kundgebung. Die ersten Reihen bildeten Black People of Colour, das ist eine positive Selbstbezeichnung. Die deutsche Übersetzung “Schwarze farbige Menschen” ist unüblich und hat nicht die selbe positive Aussage.

    “Das Wort weckt bittere Erinnerungen an Momente, in denen jemand mich zwang, mich als N*ger zu fühlen. Man wird schwarz geboren, aber zum N*ger gemacht. Durch Ausgrenzung, Abweisung, Beschimpfung.”, so beschreibt es Jonas Hampl in einer Stellungnahme. Zu der Demonstration riefen vor allem das “Bündnis14 Afrika e.V.” und die “Sonnenblumen Community Development Group e.V.” auf. Viele antirassistische lokale Gruppen verbreiteten den Aufruf weiter.

    Es ist erst wenige Wochen her, dass das Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern urteilte, das N-Wort sei nicht an sich rassistsch. Der AfD-Landtagsfraktionschef Nikolaus Kramer hatte das Wort wiederholt benutzt.

    “F*tze” ist nicht strafbar

    Zeitgleich nahm der “Deutsche Juristinnenbund” (DJB) ein Policy Paper zum Anlass, über Strafbarkeit von sexistischer Gewalt zu sprechen. In einer Schrift zur “Bekämpfung digitaler Gewalt” erarbeitete die Gesetzgebung drei Motivationen für Hasskriminalität: Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus. Frauenfeindlichkeit und Antifeminismus ignoriert das Papier, obwohl sie eine “maßgebliche Motivation” für Hasskriminalität darstellen.

    “Angesichts der Tatsache, dass der Dreiklang „Antisemitismus“, „Rassismus“ und „Frauenfeindlichkeit“ ein wiederkehrendes Motiv ist, das sich in vielen Hassposts wiederfindet, ist dies vollkommen unverständlich.”, so der DJB.

    “Feminismus und Umvolkung”

    Besonders problematisch und häufig zu beobachten sei, dass Täter einen Zusammenhang zwischen Feminismus und der rechten Verschwörungstheorie der Umvolkung sähen: “Der Täter aus Halle leugnete den Holocaust, gab „den Juden“ die Schuld für alle Probleme und bezeichnete „den Feminismus“ als Grund für niedrige Geburtenraten im Westen, die zu Massenmigration geführt hätten.”

    Wenn Frauen digital angegriffen werden, spielt Sexismus in der Regel eine Rolle. Populär ist das Beispiel von Beate Künast, die unter anderem als “Drecksf*tze” beschimpft wurde. Auch hier sah die Rechtsprechung in dem Wort F*tze an sich keinen Straftatbestand erfüllt.

    Der DJB fordert deswegen, in die Regelungen zu Hasskriminalität und Rechtsextremismus im Netz auch die Geschlechterdimension mit aufzunehmen.

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