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Freitag, April 19, 2024
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    Prozess gegen Flüchtlingsaktivist Alassa Mfoupon – “Falls wir vor Gericht verlieren, werden wir danach weiter kämpfen!”

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    Der Prozess von Alassa Mfoupon gegen Alice Weidel von der AfD am Freitag, 10. Januar 2020, vor dem Landgericht Hamburg endete mit einem Eklat: Gleich zu Beginn erklärte die Richterin, dass seine Klage keine Aussicht auf Erfolg habe. Die AfD hatte behauptet, Alassa M. sei „Rädelsführer“ gewesen bei Ausschreitungen gegen die Polizei.

    Ende April 2019 verhinderten hunderte Geflüchtete die Abschiebung eines Togolesen. Der Kameruner Alassa Mfouapon wurde zum Sprecher der Protestierenden. Nach einer Abschiebung kehrte er nach Deutschland zurück, Medien kriminalisierten sein Dasein erneut. Wegen der Unterstellung, “Rädelsführer” gewaltsamer Proteste zu sein, klagte Alassa gegen Alice Weidel. Es liegt in dieser Sache sogar laut Polizei nichts gegen ihn vor,- also ist die Aussage der AfD unzutreffend.

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    “Recht auf freie Meinungsäußerung”

    Das sah das Gericht am 10. Januar anders. Es erklärt mit Hinweis auf die Prozessordnung, dass der Begriff „Rädelsführer“ nicht klar definiert sei. Er habe einen „wertenden Charakter“ und sei somit keine Tatsachenbehauptung sondern vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Jeder habe das Recht, so oder anders darüber zu denken, und das auch zu verbreiten. Alassa solle in einem „schlüssigen Vortrag“ darlegen, was er denn getan habe, was den Vorwurf der „Rädelsführerschaft“ widerlege?

    Als mögliche Beispiele dafür nannte die vorsitzende Richterin: er sei „lediglich zufällig zu der Aktion dazu gekommen“ oder habe „10 Meter weiter weg gestanden“.

    “Wenn das durchkommt, wird rechter Hetze ein Freibrief erteilt!”

    Dazu Adelheid Gruber, Sprecherin des “Freundeskreises Alassa & Friends”: „Das sagt die Richterin bewusst in einem gesellschaftlichen Klima, in dem […] rassistische Hetze zu Hetzjagden auf Flüchtlinge führt, zu Einschüchterungen, Morddrohungen und zu tätlichen Angriffen auf Antifaschisten bis hin zu Mord – als ob nicht auf Reden Taten folgen und bereits erfolgt sind!

    Die Argumentation der Richterin – die die volle Zustimmung des Anwalts der AfD fand – bedeutet im Grunde: Gegen jeden, der die Sache der Flüchtlinge unterstützt und bei Protestaktionen dabei ist, darf in rechten Medien ungeniert gehetzt werden – alles nur „freie Meinungsäußerung“! […] Wenn diese Argumentation durchkommt; dann wird rechter, faschistoider oder faschistischer Hetze ein Freibrief erteilt!”.

    “Gesinnungsjustiz”

    Alassas Anwalt kritisierte deshalb vehement den Standpunkt des Gerichts und erklärte, dies komme einer Gesinnungsjustiz gleich. Die Richterin räumte daraufhin die ehrverletzende Bedeutung dieser Bezeichnung „Rädelsführer“ ein und schlug vor, noch nicht sofort zu entscheiden, sondern dem Kläger Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme einzuräumen. Am 20. März soll dann eine Entscheidung verkündet werden – entweder ein Urteil oder die Fortsetzung des Prozesses und erneute Verhandlung.

    Zur solidarischen Protestkundgebung des “Internationalistischen Bündnisses” schrieb Alassa eine Grußbotschaft an die TeilnehmerInnen und ProzessbeobachterInnen:

    „Ich danke euch noch einmal für eure zahlreiche Präsenz, dies zeigt erneut Eure Solidarität, die wir in unserem Kampf spüren. … Letztes Jahr wurde ich mit Schimpfwörtern behandelt (z.B. Rädelsführer), mir wurden alle Arten von Gewalt vorgeworfen (Todesstrafe wurde empfohlen). Ich wurde gedemütigt, einfach wegen meiner Ideen und Proteste. Es muss Gerechtigkeit geschehen und dies soll allen eine Lehre sein. Wer mich und die Flüchtlinge angreifen will, dem werden wir uns in den Weg stellen. … Was auch immer unsere Gründe für die Flucht sind, wir sind vor allem Menschen und müssen von Menschen wie uns auf die gleiche Weise respektiert werden. … Falls wir vor Gericht verlieren, werden wir danach weiter kämpfen. …

    Möge die Wahrheit triumphieren! Hoch die internationale Solidarität!“

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