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Donnerstag, März 28, 2024
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    Wegen Lärms? Kölner CDU-Politiker schießt jungem Mann in die Schulter

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    Im Kölner Stadtteil Porz hat ein 72-jähriger CDU-Politiker auf einen jungen Mann geschossen und ihn an der Schulter getroffen. Der 20-Jährige musste schwer verletzt ins Krankenhaus. Beim mutmaßlichen Täter zuhause wurden fünf scharfe Waffen gefunden. Dennoch setzt ihn die Polizei auf freien Fuß, der Vorwurf von versuchter Tötung taucht nicht auf. Die Lokalpresse hält die Identität des Politikers bis jetzt geheim.

    In der Nacht auf den 30. Dezember hat ein Kölner Lokalpolitiker einen 20-jährigen jungen Mann angeschossen.

    Wie der Kölner Stadtanzeiger berichtet, soll der junge Mann mit osteuropäischem Hintergrund und deutschen Pass mit noch drei weiteren Begleitern am Porzer Rheinufer unterwegs gewesen sein, als es zum Streit kam. So soll sich der Rentner möglicherweise von „Lärm“ gestört gefühlt haben. Der angetrunkene CDU-Politiker soll dann einen Revolver gezogen und aus sehr geringer Distanz auf den 20-Jährigen geschossen haben. Dabei habe er ihn im Schulterbereich getroffen.

    Bei einer anschließenden Hausdurchsuchung fand die Polizei fünf scharfe Waffen, von denen nur vier auf einer Waffenbesitzkarte registriert gewesen sein sollen. Außerdem sei eine „nicht unerhebliche“ Menge an Schwarzpulver gefunden worden.

    Nur Ermittlungen wegen „gefährlicher Körperverletzung“ – kein Haftbefehl

    Schon am Tag nach der Tat hieß es, es werde nur wegen „gefährlicher Körperverletzung“ ermittelt. Ein alkoholisierter Mann schießt aus naher Distanz auf einen Jugendlichen – für die Kölner Polizei trotzdem kein Grund für einen Haftbefehl: „Ein Haftbefehl wurde mangels Haftgründen nicht beantragt“, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Es würden weder Wiederholungs-, noch eine Flucht- oder Verdunklungsgefahr bestehen.

    Am Donnerstag dann die nächste juristische Abschwächung: So erklärte der Sprecher der Anklagebehörde, man gehe nach den bisherigen Ermittlungsergebnissen von einem „Rücktritt vom Tötungsdelikt“ aus. Demzufolge wird wegen eines versuchten Tötungsdelikts der/diejenige nicht bestraft, die/der „freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt“. So wird dem Rentner zugute gehalten, dass er nicht ein weiteres Mal geschossen habe, obwohl sich noch mehrere Patronen im Revolver befunden hätten.

    Lokalpresse hält Identität zurück

    Über Tage hielt sich die Berichterstattung in dem Fall auf geringem Niveau. So wurde in der Lokalpresse am 30.12.19 berichtet und dann erst wieder vier Tage danach. Überregionale Aufmerksamkeit erhielt der Fall bisher kaum.

    Erst gestern äußerte sich Oberbürgermeisterin Henriette Reker: „Klar ist, dass eine solche Tat mit den Erwartungen an ein öffentliches Mandat unvereinbar” sei, so die OB.

    Während Spekulationen über Motive des Täters – beispielsweise ein rassistisches Motiv – ausbleiben, wird das Opfer in ein negatives Licht gerückt. So spricht der Kölner Stadtanzeiger davon, dass das „Opfer der Schießerei“ „polizeibekannt“ sei. Auch ist zu lesen, dass sich AnwohnerInnen angeblich über „Drogendealer“ am Rheinufer beklagen würden. Außerdem habe es in den vergangenen Monaten am Rheinufer immer wieder Polizeieinsätze gegen Jugendliche gegeben, die zu laut gewesen seien. In welchem Zusammenhang dies mit dem Opfer steht, wird in dem Artikel nicht erläutert.

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