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Freitag, März 29, 2024
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    AfD will nicht über rechten Terror reden

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    Nach den Anschlägen in Hanau sollte sich am heutigen Donnerstag nun auch der Brandenburger Landtag mit dem Thema Rechtsterrorismus beschäftigten. AfD-Politiker Andreas Galau stellte sich quer. Nun entschied das Landesverfassungsgericht gegen Galau.

    Nach dem rechten Mordanschlag in Hanau haben sich die Mitglieder des Brandenburger Landtags kurzfristig entschlossen, über das Thema “Rechtsterrorismus” zu diskutieren. Dafür sollte die aktuelle Stunde am Donnerstag genutzt werden – deren Thema eigentlich schon festgelegt war. So hatte die CDU fristgerecht am vergangenen Mittwoch der vorhergehenden Woche eine Debatte zur „Hundert Tage Kenia-Koalition“ vorgeschlagen. In Absprache mit der Koalition beschloss sie jedoch am Freitag, diese Diskussion vorerst zu verwerfen und stellte einen Antrag unter dem Titel „Walter Lübke, Halle, Hanau- Wehrhafte Demokratie in der Pflicht“.

    Der Antrag zur Änderung wurde zwar von der Landtagspräsidentin Ulrike Liedtke (SPD) angenommen, jedoch von ihrem Vize Andreas Galau (AfD) abgelehnt. Dieser berief sich unter anderem auf die – ‘von Wut geprägte’ – Berichterstattung der vergangenen Tage, die sich auch schon bei „ähnlichen Fällen“ im Plenarsaal niedergeschlagen habe. Außerdem sähe er keinen „landespolitischen Bezug“. Er schlug der CDU deshalb vor, ihr Thema fristgerecht für die Landtagssitzung Anfang April anzumelden.

    Reaktion des restlichen Landtags

    Die Landtagspräsidentin Liedtke forderte daraufhin eine schriftliche Begründung für die Ablehnung, dabei gehe es um das verfassungrechtlich garantierte Antragsrecht der Abgeordneten und Fraktionen.

    Die CDU-Fraktion ging noch einen Schritt weiter. Sie warf Galau vor, sein Amt für Parteizwecke zu missbrauchen. Der Landtagsvizepräsident sei zu einer politischen Neutralität verpflichtet und dürfe nicht im Sinne der eignen Partei entscheiden: „Dass Herr Galau die Ereignisse in Hanau nicht einer Parlamentsdebatte für würdig hält, ist eine Herabwürdigung aller Menschen, deren Leben durch rechtsextremen Hass, Radikalisierung und menschenverachtende Ideologien eingeschränkt wird.“, äußerte CDU-Fraktionschef Redemann sich konkret.

    Danach beantragte Redemann beim Landesverfassungsgericht eine einstweilige Anordnung gegen den Landesvizepräsidenten Galau. Diese hat das Landesverfassungsgericht nun in einem Eil-Verfahren bestätigt: Galau stünde das „von ihm der Sache nach geltend gemachte Prüfungsrecht auf der Grundlage der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts nicht zu“, es gehöre zu den autonomen Rechten der Parteien, selbst zu entscheiden, welche Themen sie zur aktuellen Stunde anmelden wollten.

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