Seit Oktober kostet eine Identitätsfeststellung durch die Bundespolizei 53,75 Euro. Eine erkennungsdienstliche Behandlung mit Fotos und Fingerabdrücken macht 59,50 Euro, und jede Viertelstunde in Gewahrsam kostet die Betroffenen nun 6,51 Euro.
Unbemerkt von der Öffentlichkeit hat das Bundesinnenministerium unter der Leitung von Horst Seehofer (CSU) bereits im September 2019 eine „Besondere Gebührenverordnung“ für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen erlassen.
Im Konkreten heißt das unter anderem, dass die Bundespolizei sich ab sofort ihre Einsätze und Zwangsmaßnahmen gegen Personen, eben genau von diesen erstatten lassen kann – und genau das tut sie auch.
Die Verabschiedung der neuen Gebührenordnung sorgt dafür, dass die Repressionen gegen Personen, die in das Fadenkreuz der Bundespolizei geraten, vorverlegt werden. Jetzt wird nicht mehr allein bestraft, wer von einem Gericht aufgrund von Beweisen einer Straftat überführt wird, sondern jede Person, die – wenn auch zufällig – in eine Maßnahme der Bundespolizei gerät.
Besonders betroffen von den verabschiedeten neuen Gebühren dürften TeilnehmerInnen von Demonstrationen und Fußballspielen sein. Hier kommt es regelmäßig zu gigantischen Polizeieinsätzen, begleitet von unzähligen Polizeimaßnahmen gegen einzelne TeilnehmerInnen.
Durch die neue Gebührenordnung werden die Menschen in Deutschland gleich doppelt zur Kasse gebeten. Schließlich bezahlen sie schon heute jeden Polizeieinsatz durch ihre Steuern. Sich diese nun nochmals bezahlen zu lassen, ergibt zwar keinen Sinn, soll der Bundespolizei jedoch jährlich mindestens 2,8 Millionen Euro einbringen. KritikerInnen befürchten, dass die neue Gebührenordnung durchaus auch ein Anreiz sein könnte, so manche unnötige Maßnahme durchzuführen, um größere Summen einnehmen zu können.
Bisher greift die Gebührenordnung nur für die Bundespolizei. Sollte sie allerdings möglichen Klagen standhalten, dann dürften die Länder sicher bald mit ähnlichen Gebührenordnungen nachziehen, um ihre Kassen aufzubessern.